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<2> (1797) Zweiter Theil oder Angewandtes Naturrecht
Entstehung
Seite
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was er überhaupt zu thun sich getraut. Wem soTl

denn der Staat diese entehrenden Aufträge geben?

Soll er selbst zu Ehrlosigkeit und Unmoralität auf-

muntern, und sie zur Pflicht machen? Dann,

wenn der Staat einmal bei einigen Menschen

Heimlichkeit autorisirt, wer ist, ihm denn Bürge,

dals nicht diese selbst ihre Verborgenheit zum

Vergehen nutzen?

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Warum will man denn die Bürger heimlich beob-achten? Damit sie sich nicht für beobachtet hallen.Und warum sollen sie denn dies nicht? Damit sie un-befangen iure Gedanken über die Ptegierung und ihrePJäne gegen-sie entdecken, und ihre eigenen Verrä-ther werden ; oder, was sie sonst von verheimlichtengesezwidrigen'Handlungen wissen, an den Tag ge-hen. Das erstere ist nur nöthig da, wo die Regie-rung und die Unterthanen im unaufhörlichen Kriegeleben, die leztern ungerecht.erweise unterdrückt sind,und nach Kriegsrecht ihre Freiheit wieder zuerlangen streben; das lezfere nur da, wo diePolicei im Ganzen nicht wachsam genug ist, dafsirgend etwas vor ihr hat heimlich gehalten wer-den können. Beides findet in dem hier be-schriebenen Staate nicht Statt.. Der PariserPoliceilieutenant, der seinen Auflaurern Uniformhalte geben wollen, wurde zum Gelächter ei-nes verdorbenen Volks, und rettete durch dieseUnbedeutsamlceit sein Lehen. Meiner Meinung'nach, zeigte er gesunden unverdorbnen Sinn.

In