Druckschrift 
2 (1797)
Entstehung
Seite
317
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I. C. 2. A. V. d. Kais. und Reichskammerger. Z17

öeygelegt werden. Dies geschah und so kam denn endlichim I. 1782. die bereits im Z. 1720. beschlossene Zahl derBeysitzer zu Stande.

Vorzüglich war es zweifelhaft gewesen, wie es mit derabwechslenden Präsentation des zur Herausbriugung derNeligionsgleichheit erforderlichen evangelischen Beysitzers ge-halten werden sollte. Nach dem W. F. sollten nemlich diebeyden Sächsischen Kreise abwechslend einen, und die evan-gelischen Stände der vermischten Neichskreise ebenfalls ab-wechslend einen, mithin zusammen zwey evangelische Asses-soren; hingegen nach dem Neichsschluß von 1719. sollten diegenannten Kreise und Stände zusammen nur einen ab-wechslungsweise präsentiren. Hiedurch hielten sich mit Rechtdie beyden Sächsischen Kreise beschwert, denn sie hätten,wenn es bey dem westph. Frieden geblieben wäre, jederzweymal präsentirt, wenn die andern einmal präsenlirtHärten. Endlich verglich *) man sich auf dem Reichstagein einer evangelischen Conferenz vom 2z. Zul. 1777. dahin,daß die Abwechslung folgendermaßen geschehen sollte: i)DerObersächsische Kreis, 2) die evangelischen Stände desFränkische», ;) der Niedersächsische, 4) der Schwäbische,5) der Obersächsische, 6) der Oberrheinische, 7) der Nie-dersächsische und 8^ der Niederrheinisch-Westfälische. Aufdiese Art kam also der Ober - und Niedersächsische Kreiszweymal an die Reihe, bis die andern einmal daran kamen,und es wurde dadurch der Sinn des W. F. erreicht.

Eine fernere Zrrung, welche viel Aussehen machte,und zu weitläuftigen Debatten Veranlassung gab, entstand

Der Vorschlag zu diesem Vergleich war von Putter inder Vorrede zu seiner Ausgabe des Relchsschlusses von 1775. ge-schehen.