Druckschrift 
2 (1797)
Entstehung
Seite
313
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i.C. r.A. V. d. Kai', und Reichskammergcc. Ziz

daß die Beysitzer von den Kurfürsten und Kreisen dem da-maligen NsichSregiment präsmtirt und von diesem gewähltwerden sollten. Im I. 1507. ward aber die Sache dahinbestimmt, daß ein jeder der activen*) Kurfürsten das Rechthaben sollte, einen Beysitzer zu präsenrircn; ferner sollte derKaiser wegen seiner Erblande Oesterreich und Burgund zwei),und die sechs damaligen Kreise Franken, Baiern, Schwaben,Oberrhein, Niederrhein und Sachsen ftden einen ernennen,die noch fehlenden zwey aber (welche von hohen Adel seynmußten, und daher /ässsssores Feneross hießen,) sollten vonden gesammten Nsichsständen erwählt und vorgeschlagen wer»den **). Der Kaiser als Kaiser hatte also damals noch keinRecht einen Beysitzer zu präsentiren, als aber im1.1521. dieZahl der Beysitzer noch mit zweyen vermehrt wurde, so maaß-te sich der Kaiser deren Ernennung an, und man ließ diesvon Seiten der Stände geschehen. In der Folge stieg oderfiel die Zahl der Kammergerichtsbeysitzer von Zeit zu Zeit,wonach sich denn auch die Präsentations-Schemata änderten.

Endlich kam es zum westphälischen Frieden und nunfaßte man den lobenswürdigen Entschluß, die Zahl der As-sessoren auf;o zu erhöhen, und dabey Neligionsgleichheitzu beobachten. Man beschäftigte sich damit sowohl auf dem

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*) Bekanntlich waren deren damals nur sechs, weil Böh-men an den Rcichsgcschaftcn keinen Theil nahm.

"*) Nach -er K. G. O. von 1^07. Tit. 1. sollten zwar ausden genannten Kreisen acht Beysitzer genommen werden, alleines wurde damit so gehalten, daß ein jedewKrcis mehrere S»b-jecte vorschlug, ans Lenen sodann sämmtlichc Stande einen wähl-ten , die zwei) x,eneroü iwurdcn aber von sammtlichcn Standensowohl vorgeschlagcn, als gewählt. Man s. den Anhang zumR. A. von izv7.