8. C. V. d. Recht d. Steuern. II. b. Terrlt. Steuern. 279
bald unter diesen bald unter jenen Titel begehrt. Ost ver,willigte man solche, vergaß aber dabcy die Zeit ausdrücklichzu bestimmen, wie lange ste dauern sollte, und dann ließman sie immer fsrtdauern. Beschwerten sich am Ende dieUnterthanen, so hieß es, sie wären hergebracht.
Endlich machen auch die Landesschulden neue Steuer»nochwendig. Schon in dem i6ten Jahrhundert gaben dirReligionshändel Veranlassung, baß die Landschaften be-trächtliche Schulden machten; hiezu kam nachgehends devdreyßigjahrige Krieg, die Kriege mit Frankreich, der öfter,reichische Succeffions,, der siebenjährige und jetzt wiederder unselige französische Krieg. Die erforderlichen Geldsum-men, vorzüglich die Brandschatzungen des Feindes könnennicht immer sogleich aufgebracht werden, es muß also -dieLandschaft Capikaiien aufnehmen und dieselben oft hoch ge,nug verzinsen. Diese Schulden, für die das ganze Landhaftet, sind Quellen ewiger Steuern, denn der Fond, sagtMoser irgendwo, woraus dergleichen Capitalien bezahltund verzinset werden, sind meistens der Unterthanen Fettbep den Wohlhabenden, und das Blut bey de» Armen,kurz Steuern und Anlagen. In neuern Zeiten haben einigeFürsten und Landschaften sich eifrig bemühet, die landschast,lichen Schulden abzutragen, aber in manchen andern Län»dern ist nicht Patriotismus genug da. Der Fürst, feineGemahlin, oder einzelne Landständr suchen die Tilgung devLandesschulden zu Hintertreiben, weil sie selbst Gläubigersind, und Vorschüsse gethan haben, die ihnen mit hohenZinsen verzinset werben müssen. Oder es fehlt an Ordnung,Aufsicht u. s. rv. *). Dann ist freylich das Land übel
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*) Ich freue mich hier Gelegenheit zu haben, etwas bcricheLigen zu können, was ich in meiner Abhandlung über die Steuer«