s. §. Von Landstanden u. de» en Verhältniß rc. 75
-räsentanten des Volks und diesem eigentlich Rechen-schaft vyn ihren Handlungen zu geben schuldig sind- Aberwie selten ist dies wirklich der Fall? Wie selten wagen siees, dem Regenten über seine, oder seiner Räthe Handlun-gen zwar bescheidene, aber doch standhafte Vorstellungenzu thun? Wie wenig sehn sie oft bey ihren Nathschlägenauf das Beste des ganzen Landes? wie gleichgültig sind sienicht zuweilen gegen den Druck und dir Ungerechtigkeiten,welche der arme Unterthan leiden muß *)? Nur dann er-
*) In der Darstellung der allgemeinen Landes-ieschwerden des Bauernstandes des HochstiftSHildesheim (gedruckt im I. 179;. Fel.) findet sich der.Be-lag zu dieser Behauptung. Daselbst heißt es nemlich §. 2;.„Wie haben die Stande, die alles dieses (es ist von Bedrückun-gen der Unterihanen die Rede) wußten und erfahren, sich da-bei) verhalten? — Oft genug von den Unterthanen aufgcruscn,jammernd und schreyend um Hülfe angefleht, übergaben siewohl ein und anderes Ooliäerium auf dem Landtage, suchtenum Abstellung der Beschwerden nach, — aber damit war dennauch, wenn auch gleich keine befriedigende Antwort erfolgte,die Sache vergessen, und der Unterthan seinem Schicksale, wenner sich nicht selbst durch einen kostbaren Proceß zu helfen imStande war, überlassen. '
Der bedrückend« Bier - und Branteweins-Zwang hat schonüber 100 Jahrs dann und wann den Landtag beschäftigt. —Man erhob endlich einen Proceß, der aber seit 17-m. in stillerRuhe vergraben ist.
Mit dem Mühlenzwang hat es die nemliche Bewandniß.Uebcr 15 Jahr schon ist der Syndikus der Ritterschaft undStädte die obliegende schriftliche Handlung schuldig. Nur erstauf dem gegenwärtig eben geendigten Landtage ist mir mehrern-Eifer darüber gehandelt, so daß die Beendigung bcydcr Bedräng-nisse und Kosten verhaft werden kann, weil auch jetzt das Dom-kapitel den übrigen Standen ehrenvoll beygetreten ist.
Wie oft ist nicht über die immer härter werdende Dicnstbe-drückung geseufzct, und je zu Zeiten auf Landtagen die gegrün-deste Beschwerde geführt! — Uebcr die Hut - und Weidebedrange