Inhalt.
Sechstes Buch.
Don den einzelnen, besonders den allgemeinen kaiserl.und reichsständischen Regierungsrechten.
Erstes Capitel. Von der Eintheilung der Regie-rungsrechte überhaupt. ........ S. iz8.
Zweites Castitel. Von dem Rechte der höchstenAufsicht und dem Rechte Verleihungen und Bestä-tigungen zu crthcilen... . 142.
Drittes Capitel. Von der gesetzgebenden Gewalt. . 15?.
Viertes Capitel. Von Privilegien. ..... 176.
Fünftes Capitel. Von dem Recht Aemter und Wür-den zu ertheilen und Rang zu bestimmen. . . . i'8y.
Sechstes Capitel. Von der vollziehenden Gewalt
und dem Strafrecht. 22;«
Siebentes Capitel. Von dem kaiserlichen und lan-desherrlichen Rechte des Fiscus.. rzz.
Achtes Capitel. Von dem Rechte der Steuern.
Erster Abschnitt. Von Steuern, die unter kai-serlicher Autorität erhoben werden. ..... 24s.
Aweyter Abschnitt. Von dem reichsstandischen
Besteurungsrechte. - .......... 26;,
Neuntes Capitel. Von der kaiserl. und landesherr-lichen Machtvollkommenheit. . 291.