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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
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582) Trunken gesündigt, nüchtern gebüßt.

583) Was Einer trunken sündigt, muß er nüchtern büßen.

584) Wer trunken mordet, muß nüchtern hangen.

585) Trunken gestohlen, nüchtern gehenkt.

586) Wer in der Trunkenheit stiehlt, wird nüchtern gehangen.

587) Wer stiehlt, wenn er trunken ist, wird gehangen, wenn er nüch-tern ist.

588) Was man am Feiertag verthut, muß man am Werktag büßen.

589) Dem trunkenen Manne soll ein Fuder Heu ausweichen.

590) Dem trunkenen Manne soll ein geladener Wagen weichen.

591) Zorn macht verworren.

592) Zorn bethöret den Mann.

593) Das Wirthshaus gleichet der Nacht von Trunkenheit.

Die Gesetze binden den Einzelnen nur in so lange, als die gewöhn-liche Ordnung der Dinge aufrecht erhalten bleibt, unter deren Voraussetzungjene mit verbindlicher Kraft versehen worden sind.

Außerordentliche Ereignisse können die Kraft der Gesetze auf ein Ge-ringes herabmindern, sie auf eine Zeit lang sogar vollständig außer Wirk-samkeit treten lassen; und wie in den äußersten Nothfällen alle menschlichenGesetze ihre Kraft verlieren, das Eigenthum aufhört und die Menschen inihren vorigen natürlichen Zustand zurückfallen, hat der unsterbliche Grotiusgründlich erwiesen. °)

Die Noth hat und leidet kein Gebot; sie versetzt den Menschen ineinen Zustand, in welchen er bei geordnetem Gange der Dinge nicht kommensollte und aus welchem er sich daher auch ohne Beihilfe der ordentlichenGesetze, die ihn in solchen Fällen ohnehin hilflos lassen würden, befreiendarf?)

Schon das Asegabuch hat solchen Verhältnissen eine ausdrückliche Be-rücksichtigung zu Theil werden lassen, indem es in der Einleitung zu deneinzelnen Bestimmungen sagt: „Alle, die dieses Recht (d. i. die zehn GeboteGottes) oder sonst ein Gesetz brechen, beschließt Gott in der Hölle, wie er

Hillebrand Nr. 266. Simrock 10511. Ebenda. Wagener S. 127.Hillebrand Nr. 207. Simrock 10512. °'°) kistorius S. 497. Rillsbrsnä

b». 207. ^ Herrisch S. 1092. Simrock N. 10516. °'°) Distoriiis S. 479.

Spricht». 5477. "0 Richth. 4: „tarn ärrllst äerr imm". ^ Schreib, l 77 und126. „Daz winhuz gelichot sich der nacht von trimkenheit".

8. Olrotriis, äs jure belli, et xs.ers II 2, 6. b) Aehnl- Dorsel II 870:„rrässssrts rr's. Point äs Ist" und Dorsel II 913: „besam an näesssrts rr'orrt lor".