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3 (1863) Khorda-Avesta : mit einem Register über das vollständige Werk
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Khorda-Avestn.

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Hädokht Zeugniss, wie aus dieser Stelle erhellt: Tausend Stutensammt Füllen gebe er in Reinheit und Güte für die Seelen der reinenMänner, für den Hausgenossen der Wesen, den Asha-vahista. Alleaber, welche diesen Gahanbär nicht opfern, nicht ausrichten,?iicht essen, nicht geben, die gelten für Schwätzer unter denMazdayagnas, d. h. unter den Mazdayagnas haltet sie eine Zeit-lang für unzuverlässig und nehmet nicht an was sie geben, siehaben von diesem Gahanbär bis zum Gahanbär jeden Tag 180(fter Sünde.

17. Thri^atem eie. ln 30 Tagen habe ich , der ich Ormazdbin, mit den Amschaspands gewirkt, ich habe die Bäume geschaffenund habe den Gahanbär gefeiert und ihm den Namen Gäh Ayä-thrcma gegeben im Monate Milhra, am Tage Anerän. Nehmetdie Zeit am Tage Aglät, Anerän soll das Ende sein 1 ). Ayä-threma war es, wo ich den Geschmack und, die Farbe und nachihren verschiedenen Arten die Bäume hervorgebracht und mit denAmschaspands den Myazda dargeb rächt habe, die Menschen sollenim Einverständnisse dasselbe thun. Alle deswegen, welche diesenGahanbär opfern, zurechtrichten, essen und geben , haben davonso viel Ver dienst, wie wenn man in der bekörperten IVeit lausendweibliche Kamele sammt ihren Jungen aus Liebe zur Reinheit dergläubigen Seelen als reines Geschenk gegeben hätte. Wiederum,ivegen der Reinheit aus Liebe zu. den gläubigen Seelen, welchebesser sind als die lebenden Menschen, giebt das Avesta imHädhokht Zeugniss, wie aus dieser Stelle erhellt: Tausend weib-liche Kamele mit ihren Jungen gebe er mit Reinheit für die Seelender reinen Männer, für den Hausgenossen der Wesen, den Asha-vahista. Alle aber, welche diesen Gahanbär nicht opfern, nichtzurechtrichten, nicht essen, nicht geben, die füllen ein freies Thier(mit Lasten) über Gebühr an unter den Mazdayagnas, d. h. unterden Mazdayagnas setzt (ihn) nicht auf ein Thier, er darf sichnicht darauf setzen 2 ), er hat von diesen Gahanbär bis zum (näch-sten) Gahanbär jeden Tag 180 (Iler Sünde.

1) d. i. im Monate Milhra, vom 2630. Tage.

2) An dieser so wie an den früheren Stellen giebt der Text erst die Strafein altbaktrischer Sprache an, übereinstimmend mit dem Texte im Afergän Ga-hanhär, dann aber eine glossirende Uebersetzung in Parsi. Nur die letztereist hier in der Uebersetzung berücksichtigt worden.

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