Drittes Capitel.
LXIII
Aferin des Zarathustra §3. Es fordert dies aber auch der ganze Ver-lauf der Erzählung, denn durch Ravi-kaväta und den Vertrag, den ermit denTuräniern geschlossen hat, ist die Blutrache, die sich von derErmordung des Airvu herschrieb, erloschen und zur Rechtfertigungneuer Kriege bedurfte es neuer Ursachen und eine solche bot die un-erhörte Ermordung des unschuldigen (jyävarshäna. Doch, ehe wir aufdiesen neuen Krieg eingehcn, werden wir mit einigen Worten aufdie Verhältnisse in Turan eingehen müssen wie sie nach der eräni-schen Sage sich gestaltet hatten. Wie in Erän die Nachkommen desAiryu, so sassen in Turän die Nachkommen des Tür, des Brudersvon Airyu auf dem Throne. Zwischen beiden Reichen bestand noth-wendiger Krieg wegen der Blutrache. Diese hatten ungerechterWeise die bösen Brüder Qalm und Tür hervorgerufen durch Ermor-dung des Airyu, diesen Mord hatten nun zwar die Eränier durch dieErmordung der beiden Missethäter gerächt, allein nun lag es ebenden Nachkommen des Qalm und Tür ob, diesen Mord wieder zu rä-chen. Hierzu warteten die Turanier nur auf eine günstige Gelegen-heit und eine solche fand Aliäsiäb in den letzten Regierungsjahrendes Manucithra.' Afräsiab wird von Mujmil und einigen andern ge-radezu als Herrscher Eräns aufgeführt, wenn dies im Bundehesh,Minokhired etc. nicht geschieht, so sind doch alle in der Sache einigdass er faktisch zwölf Jahre lang Herr von Erän war. Afräsiab gehtauf die Familie von Tür zurück, wie sein Geschlechtsregister (cf.Mujmil p. 170. ed. M.) bezeugt. Das Avesta kennt diesen turäni-sclien Herrscher auch und nennt ihn Fragrage, i. e. Fraghragyan (cf.Yg. XI, 21. Yt. 9, 18; 17, 42; 19, 56. 82. 93). Der Name mussauf eine Wurzel hrag zurückgehen die ich mit neup. hiräg,
Schrecken, in Verbindung setzen möchte. Auf den Versuch diesesFragrage sich dauernd in Erän festzusetzen möchte ich die merkwür-dige Mythe beziehen welche Yt. 19, 56—64 erzählt ist, nach derFrgarage dreimal an den See Vouru-kasha hineintaucht um die ari-sche Majestät zu erlangen, die ihm aber immer entflieht. Da er nundiese Majestät nicht zu erreichen vermag, so kann auch seine Herr-schaft über Erän keinen Bestand haben.
Wir werden annehmen müssen, dass Fragragü nach der Ansichtdes Avesta, ganz so wie es im Schähnäme zu lesen ist, einen Vertragmit Kavi-kaväta abschloss, kraft dessen seine Herrschaft auf dasjenseitige Ufer des Oxus beschränkt wurde. Wir werden anneh-men müssen, dass das Zerwürfniss mit seinem Vater Kava-Ug den
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