Druckschrift 
2 (1859) Vispered und Yaçna
Entstehung
Seite
218
Einzelbild herunterladen
 

218 Zarathustra uuii die Lehren des Avesta.

keit. Ueber sie spricht am deutlichsten der Minokhired (p. 125 11g.),,der Schöpfer Ormazd erschuf diese Welt und Creaturen und Amsha-tjpands und den himmlischen Verstand aus seinem eigenen Lichteund mit dem Jubelrufe der unendlichen Zeit. Deswegen ist die un-endliche Zeit alterlos, todlos, kummerlos, dursllos, widerwärtig-keitslos , und bis in Ewigkeit kann niemand sie berauben und auseigner Macht herrschaftslos machen. Hiernach erscheint Zrväna-akarana weder bei der Schöpfung thätig noch dem Ahura-Mazdaübergeordnet. Weiterhin heisst es in demselben Buche:Ahrimanhat einen Vertrag*) auf 9000 Jahre in der unendlichen Zeitmit Ormazd geschlossen, bis diese zu Ende sind, kann nichts geän-dert werden. Wenn aber die 9000 Jahre zu Ende sind, wird Ahri-man abnehmen, t^rosh, der reine, wird denDewKhasm (i. e.Aäshma)erschlagen, Mihr, Zrväna-akarana, das himmlische Gesetz, welcheNiemanden hassen, ßakht, Bagho-bakht (s. u.) werden die ganzeSchöpfung Ahrimans und zuletzt auch den Dämon der Begierde er-schlagen. Hiernach sieht man, dass Zrväna-akarana blos einschiedsrichterlicher Zuschauer bei dem Kampfe Ahura-Mazdas mitAgra-mainyus ist. Er wird sich zuletzt zu der Partei Ahuras schla-gen , weil eben das Recht auf dieser Seite ist. Diese schiedsrichter-liche Stellung des Zrväna-akarana erlischt natürlich, sobald Agra-mainyus nicht mehr ist, ohne dass sich darum sein Wesen zu ver-ändern brauchte oder er gar aufhörte. Aber im gegenwärtigenAugenblicke, wo der Kampf noch dauert, ist gerade diese Stellungeine sehr wichtige. In seinem Verhältuiss zur irdischen Welt istZrväna der Zrväna-dareghö-qadhäta, der Herrscher der langenPeriode, 1 2 ), d. i. der Periode in der unendlichen Zeit, während wel-cher der Kampf Ahura-Mazdas und des Agra-mainyus vor sich geht,also während der 9000 Jahre. Ueber die Rolle, welche Zrväna indieser Hinsicht spielt, äussert sich der Minokhired und die Huzvä-

1) Cf. über diesen Vertrag Bundehesh c. 1. (Zeitsch. DMG. XI. p.98flg.).

2) qadh&ta hat hier offenbar die Bedeutung vom neup. , Herr-

scher, leb möchte überhaupt auf näheres Nachdenken hin die gewöhnlicheBedeutung von qadhäta, selbstgeschaffen, aufgeben, obwol sie den Neriosenghzu ihrem Gewährsmann hat, und das Wort als Possessivcompositum aus qa +data auffassen d. i, sein eignes Gesetz habend. Nur so erhalten wir einenrichtigen Gegensatz zu jtidhäta, wie er Vd. II. 131 gefordert ist und auch dieErklärung des Wortes qadhäta in den Glossen so wie die Bedeutungen des Wortes

selbst stimmen weit besser. Näheres im sprachlichen Commentare.