Zarathustra und die Lehren des A vesta. 209
und man wird sich bei einiger Unbefangenheit überzeugen, dass vordem Richlerstuhl der Kritik seine historische Existenz eben so glaub-würdig ist wie die eines Taut, Sancbuuiathon, Hermes, Bei u.s.w.als Verfasser oder -Offenbarer heiliger Schriften. Jetzt ist er einChaldäer, dann ein Bactriauer, Meder oder Perser oder ein Klein-asiale aus Pamphylien, aus Proconnesus u. s. w. Vergleicht maudann gar die tüchtigsten und ältesten Gewährsmänner, namentlichden Aristoteles, der einen angeblich in Darius Hystaspis Zeit leben-den Zoroaster sicher kennen musste, der ihn aber mit Eudoxus vonCnidus 6000 Jahre vor Plato setzt und, wie gemeiniglich die Alten,ihn für einen chaldäischeu Zauberer zu halten scheint, so leuchtetnur soviel ein, dass man Schriften unter Zoroasters Namen kannte,die man aber nach Beurlheilung der Zeugnisse für chaldäische eher,als für persische halten muss“ u. s. w.
Es scheint demnach, dass die Schriften, welche die Alten unterdem Namen Zarathustras kannten, nicht die gewesen seien, die wirunter dem Namen des Avesla kennen. Es fragt sich nun, ob innereGründe dafür sprechen, dass diese Bücher von Zarathustra her-rühren. Das kann nun zuerst nicht zweifelhaft sein, dass dasAvesta — wenn wir die Parseutexte irgendwie befragen — in allenseinen Theilen von Zarathustra herrühren will und dass dieser eswiederum als unmittelbare Eingebung der Gottheit, Ahura-Mazda,empfangen haben soll. Von einer Reformation eines schon vorhan-denen Gesetzes ist nicht die Rede, nur ein Mensch, Yima, hattenach dem zweiten Capitel des Vendidad den Auftrag erhalten, diesesGesetz den Menschen zu verkündigen, hatte denselben aber abge-lehnt. Das Gesetz, welches Iiarshipta (cf. Vd. II. 193) im Vara desYima verbreitete, soll auch kein anderes sein. Keiner Reformationkann das göttliche Gesetz bedürfen, höchstens Erläuterungen könnennöthig sein. Solche Erläuterungen enthalten nach Ansicht der jetzi-gen Parsen die Glossen zur Iluzväresch-Uebersetzung, die gleichfallsvon Zarathustra herrühren sollen, obwol sie derselbe nicht aufge-schrieben, sondern mündlich seinen Schülern mitgetheilt hat, diesehaben sie bis auf uns vererbt. So steht, wie auch in anderen Reli-gionen, die mündliche Tradition neben den heiligen Schriften.
Fragen wir nach dem Vaterlande des Avesta, so kann jetzt wolkaum mehr ein Streit darüber sein, dass wir dasselbe in Bactrienund den umliegenden Provinzen, jedenfalls im OsLen des eränischenLändergebietes zu suchen haben. Der hauptsächlichste Anhalts-II. 14