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Einleitung.
rallele im christlichen Cultus 1 ). Das sogenannte Novemdiale waraus dem heidnischen Cultus auch in den christlichen übergegangen,wir finden, dass Augustinus dagegen eifert. Die Sitte, am dreissig-sten Tage nach dem Tode eine Gedenkfeier zu halten, linden wir inder syrischen Kirche durch die Lebensgeschichte Ephrams bestätigt.Ebenso war es auch in der christlichen Kirche Sitte, den Jahrestagdes Todes durch eine Gedächtnissfeier zu ehren 2 ). Vielleicht auch,dass die Jahresfeier der Gäthä’s, die zum Nutzen und zum Gedächt-nisse der abgeschiedenen Seelen bestimmt ist, mit dem Allerhei-ligenfeste in Verbindung steht, doch wage ich hierüber keine Be-hauptung, da mir bestimmtere Beweise fehlen. Wie diese einzelnenreligiösen Handlungen, so schliesst sich auch der tägliche Cultus ganzauffallend an den christlichen an. Schon Rhode hat bemerkt, dassdas Ilaomaopfer, wdc es im Yatjna vorliegt, eine auffallende Aehn-lichkeit mit dem Messopfer der katholischen Kirche darbiete. Aller-dings ist in der Darbringung der Draonas sowol als des Haoma einesolche Aehnlichkeit gar nicht zu verkennen, aber auch der zweiteHaupttheil der Liturgie hat eine grosse Aehnlichkeit mit dem Theiledes christlichen Gottesdienstes, den man aväyvwatg zu nennen pflegt.Es bestand diese aus Vorlesung von Schriftstücken, vornehmlich ausdem neuen Testamente 3 ). ZAvischen den einzelnen Vorlesestückenwuirden Psalmen abgesuugen 4 ). Ganz ebenso bei den Parsen, w'0gleichfalls heilige Gesänge mit dem Vorlesen des Vendidad abwech-seln. Ueber einige andere Aehnlichkeiten, w r ie z. B. die des Zaothramit dem Weihwasser, über das Brennen des ewigen Lichtes etc.,Avollen wir nicht weiter sprechen, da diese Uebereinstimmung mög-licher Weise eine zufällige sein kann.
Wenn nun nach dem Gesagten eine Aehnlichkeit zwischen demchristlichen und parsischen Cultus nicht zu bestreiten ist, so fragt es
1) Cf. die oben angeführte Stelle aus dem const. apost. und AssemaniBibi. or. 1. p. 143.
2) Tertull. de cor. mil. 3. Oblationes pro defunctis annua dic faei-nt us und de exhort, castit. c. 14: pro cujus spiritu postu/as, pro qua obla-tiones annuas reddis.
3) Justin. Apol. I. c. 67. avvtXevßig ylrerai, y.al ta äno/avrj/xorevptixTaTtör u7iozo\o)v rj tu ßvyyQcif.ifiara twv nQoifpTtov uvayivioßxejcu f.i£yniglyXtoQÜ.
4) Conc. Laod. c. 17. neoi tov /xrj deIv iruavvameiv Iv rceig ovvu'(eoirovg tpctXfaovg, itXXd diu piißov xcc{t' exugov i paX/ebv yiveß&ai uvdyvcoßiv.