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2 (1859) Vispered und Yaçna
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Siebentes Capitel.

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liehe Taufe 1 ). Es scheint mir diese Vermuthung um so annehm-barer, als ja auch nach der eben angeführten Ansicht der Parsen,der Kosti blos das Zeichen einer geistigen Gemeinschaft ist, so wiedas Umhängen desselben der Akt der Aufnahme in die gläubige Ge-meinde und auch anderseits in der orientalischen Kirche sich derGebrauch findet, den Täuflingen Gürtel zu geben 2 ). Es geschiehtdies in der christlichen Kirche mit Bezugnahme auf Eph. 6, 14;einen ähnlichen Grund mag es auch bei den Parsen haben, da ihnendie Idee einer geistlichen Rüstung nicht fremd ist. Die Beichte fehltzwar der älteren christlichen Kirche, aber auch zwischen derchristlichen Beichte und der parsischen ist die nahe Verwandt-schaft unverkennbar. Hier wie dort hat in gewöhnlichen Fällennur ein Priester das Recht von den ihm namentlich gebeichtetenSünden gegen bestimmte Bussen zu absolviren. Auch die Tod-tengebräuche zeigen sehr auffallende Berührungen. Die Parsenmüssen während dreier Tage nach dem Tode bestimmte Cere-monien vornehmen und zwar geschieht dies zum Nutzen der abge-schiedenen Seele, deren Gericht erst nach dem dritten Tage vorsich geht (cf. Vd. XIX. 89 flg.). Die Gebete, die man innerhalbdieser Zeit vollbringt, können noch auf das Schicksal einer solchenSeele einwirken. Auch in der christlichen Kirche findet sich dieSitte, während dreier Tage Gesänge für die abgeschiedene Seele zuverrichten 3 ). Neun Tage lang bleibt nach Vd. V. 123. das Feuerausserhalb des Hauses in welchem ein Todesfall stattgefunden hat,damit hängt ohne Zweifel die Sitte zusammen am zehnten TageYatjna für den Todten zu lesen, was mit der Seelenmesse zu ver-gleichen ist. Man wiederholt diese Ya§nas am Monatstage und amJahrestage des Todesfalles. Alles dieses hat seine vollkommene Pa-

1) Um so mein', als auch bei christlichen Schriftstellern eine achttägigeNachfeier angeordnet wird, was an die neun Nächte der Barashnom-Ceremonieerinnert. Cf. Hoetling: Das Sacrament der Taufe. I. p. 549. 550.

2) Hoefling 1. c. I. p. 543.

3) Cf. Augustin, epp. 158. Exequias prabuimus salis honorabiles et di-gnas tantae animae , nam per triduum hymnis dominum, cotlaudavimussuper sepulcrum ipsius et redemtianis sacramentu tertio die obtuhmus.Eigentbiimlieh Apost Const. VIII. 42. intTtltiaOco de zgCra rtSv xexoifiypivioviv itnduoi; x.cil civayv(üOsai xai ngtogev/aig, dia tov Slo. zoiiöv yfiegtoviyeQd-iptu, xai ivraia tlg vnopryaiv tojv neQiovTtov xai rinv xtxoip.rpj.£v(av,uxi rtOOaqaxo^a, xaza zbv naXaiov zvnov.

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