VI
Vorrede
teilungen in zehn Fällen neunmal Gebrauch gemacht würde, daß der eine sieins Gedächtnis eingrub, der andre zu Hause sorgfältig zu Papier brachte, daßein dritter sie seinen politischen Freunden erzählte, oon denen es bald in dieCouloirs des Parlaments durchsickerte. Eben deshalb erschien es unbedenklich,die Schatzkammer dieser historischen Erinnerungen etwas früher zu öffnen. Sieverträgt bereits jetzt mehr Licht, während noch Jahrzehnte hinweggehen werden,bis die mit Bismarck in Verkehr getretenen Diplomaten und Beamten darangehen werden, ihre Erinnerungen einem weiteren Kreise zugänglich zu machen.
Die Zahl der Abgeordneten, über deren Verhältnis zum ersten Reichskanzlerbereits etwas publiziert wurde, ist nicht groß. Nur wenige derselben haben sichentschlossen, in Selbstbiographien etwas hiervon zu verraten, so zum BeispielBluntschli, Temme, Friedrich Oetker, Geheimer Rat Hermann Wagener, von Unruh.Einige andre einschlägige Notizen findet man in Monographien, Aufsätzen undgrößeren Geschichtswerkeu, so zum Beispiel von Mar Dnucker, Twesten, Laster,Bamberger, von Blauckenburg, Gerlach. Beachtenswertes Material liegt in denZeitungen begraben; einiges wenige in Korrespondenzen, welche zwischen Bis-marck und einzelnen Abgeordneten geführt worden sind. Weitaus das meisteberuht aber bis jetzt auf dem Gedächtnis, woraus sich die Beteiligten bekanntlichso lange verlassen, bis dasselbe nachgelassen oder mit seinem Träger den Wegalles Irdischen gegangen ist.
Von dem Fürsten Bismarck ist nicht zu erwarten, daß er sich über seinenVerkehr mit den Parlamentariern Aufzeichnungen gemacht hat. Es bleiben alsofür unfern Zweck nur die persönlichen Mitteilungen der Abgeordneten selbst übrigoder von denselben nach ihrem Tode hiuterlafsene schriftliche Aufzeichnungen.Diese Quellen so vollständig als möglich zu sammeln und in systematischer Dar-stellung einem größeren Kreise zu erschließen, ist die Aufgabe dieses Werkes.Dieser Band führt bis zum Jahre 1879, dem Wendepunkt in unsrer innernund äußern Politik. Der Schlußband mit einem alle drei Bände umfassendenPersonen- und Sachregister wird spätestens bis zum nächsten Herbste Nachfolgen.