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Die Union, Lebens-Versicherungs-Gesellschaft, zu Paris
Entstehung
Seite
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so bald wie möglich, aller der ihnen zugedachten Vor-theile zu genießen.

Die Statuten der Gesellschaft setzen auch den Fallvoraus, es könnten Versicherte der mehr oder wenigerentfernten Aussicht auf den Antheil wenig Werth bei-legen, und einen geringen aber unmittelbaren Vortheildemselben vorziehen. In diesem Falle, und wenn siezu Gunsten der Gesellschaft auf ihren Theil an dem Ge-winnste verzichten, wird ihnen eine Reduktion der Prämiebewilligt; diese Reduktion ist durch den Verwaltungs-rath festgesetzt, und bis jetzt folgendermaaßen bestimmtworden:

Für die Versicherungen auf das ganze Leben 10°/^Rabatt auf die Prämie.

Für die Versicherungen von Kapitalien oder vonauszuzahlenden Renten, wenn der Versicherte nach einergewissen Anzahl von Jahren noch am Leben ist, ändertsich die Reduktion je nach der Dauer des Contracts; istdie Versicherung auf 10 Jahre gültig, so beträgt sie 2^auf 15 Jahre 5°/<>, auf 20 Jahre 7^°/, undendlich auf 25 und mehr Jahre 10°/^. Für die Zwi-schenzeiträume wird das gleiche Verhältnis! beobachtet.

Bedingungen und Formalitäten desVersicherungs -- Contracteö.

Der Versicherungs-Contract, Police genannt,wird unter Privat-Unterschrift doppelt ausgefertigt;ein Exemplar wird demjenigen eingehändigt, welchendie Versicherung betrifft, und das andere wird in denArchiven der Gesellschaft niedergelegt. Für beide Aus-fertigungen belaufen sich die Kosten nur auf 3 Franken.

Die Bedingungen und Formalitäten des Contractsrichten -sich nach der Beschaffenheit desselben. Ist derBetrag der Versicherung beim Ableben des Versichertenauszuzahlen, so wird die Police folgendermaßen abge-faßt: