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Lübremcir.
Versicherungen, zahlbar bei Lebzeitendes Versicherten.
Diese Versicherungen bringen dem Versicherten beiseinen Lebzeiten Nutzen; sie haben zum Zweck, seineEinkünfte zu vermehren, ihm Hülfsmittel für dieZukunft zu bereiten, und seinen Ersparnissen günstigeAnlegungen darzubieten.
Von allen diesen Unternehmungen ist die Gründungvon Leibrenten die bekannteste. Der Rentier, derseine Einkünfte zu vermehren trachten muß, der Un-verheirathete, die kinderlosen Eheleute, welche sich inihrem Alter eines großem Wohlstandes erfreuen wol-len, suchen ihr Geld gegen Leibrenten anzulegen.Wenden sie sich an Privatleute, womit sie sich erstüber den Zinsfuß einigen müssen, so erhalten sie sel-ten Bedingungen, welche ihrem Alter angemessen sind;sie müssen befürchten, daß derjenige, mit dem sie inUnterhandlung treten, das Geld aus Noch aufnehmeund vielleicht bald außer Stand seyn wird, die ver-sprochenen Zinsen zu leisten; sie empfinden oft einenWiderwillen, mit jemand zu unterhandeln, den siebei ihrem Tode interessirt wissen, und der ihnen einzu langes Leben gleichsam vorwerfen würde. Allediese Unannehmlichkeiten werden gehoben, wenn siesich an die Gesellschaft wenden. Der Zinsfuß ist nachdem Alter eines jeden Individuums genau bestimmt,und die Zinsen werden an bestimmten Tagen in denBureaur der Gesellschaft ausbezahlt.
Das Unternehmen kann nicht nachtheilig werden,da die Gesellschaft kein Anlehen, sondern eine, aufunfehlbare Berechnung gegründete Speculation macht.Sie macht keinen Unterschied in den Personen, weildas Unternehmen über ganze Massen, und nach einer,für Alle unabänderlichen Regel geleitet wird. Siebietet demnach, bei nicht minder reellen Garantien,eine vollkommene moralische Sicherheit dar.
Durch den Tarif der Gesellschaft ist der Zinsfuß