24
Artikel l. Das Alter des Versicherten, sein Stand,und der gewöhnliche Zustand seiner Gesundheit bil-den die Basis des gegenwärtigen Contrakts. Jedefalsche Erklärung, um der Gesellschaft ein Engagementabzugewinnen, oder es nachtheiliger für sie zu machen,berechtiget sie, entweder die Auflösung des Con-trakts, oder eine Reduktion der versicherten Summezu verlangen.
Artikel H. Die Prämie muß in dem Wohnorte derGesellschaft voraus, und an dem, durch Gegenwär-ges bestimmten Tage, bezahlt werden, wobei nur eineFrist von 30 Tagen bewilligt wird. Stirbt nachdieser Frist der Versicherte, ohne die schuldige Prä-mie bezahlt zu haben, so haben seine Rechts-Inha-ber nichts zu reclamircn.
Hat sich aber, im Gegentheil, die Gesundheit desVersicherten nicht verschlimmert, so kann die gegen-wärtige Police wahrend den 2 Monaten, die aufdie erste Frist von 30 Tagen folgen, durch Bezah-lung eines halben Procents der versicherten Summeüber die verfallene Prämie, wieder aufs Neue be-kräftigt werden.
In dem Falle, wo den vorhergehenden Bedingun-gen nicht sollte Genüge geleistet werden, ist es aus-drücklich ausbcdungen, daß gegenwärtiger Contraktvon Rechtswegen aufgelöst ist und bleibt, ohne daß esnöthig wäre, die Auflösung vor Gericht ausspre-chen zu lassen.
Artikel III. Wenn sich der Versicherte selbst entleibt,in einem Duelle stirbt, oder das Leben durch dieVollziehung einer gerichtlichen Verurtheilung verliert,so erfolgt die Ungültigkeit dieser Police.
Stirbt der Versicherte im Kriege, auf einer See-reise, oder während einer Reise oder eines Aufent-halts ausserhalb Europa, so ist diese Police ungültig;es kann jedoch, vermittelst einer Prämien-Erhöhung,deren Betrag vorher, je nach der Größe der neuenGefahr, bestimmt wird, die Versicherung aufrecht er-