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Versicherungenauf Kinder.
einer gewissen Anzahl von Jahren ein Kapital auszu-zahlen, wenn derjenige, welcher es anlegt, oder wo-für es angelegt wird, alsdann noch am Leben ist; siewird so gewissermaßen eine Sparkasse, welche demVersicherten nicht nur die Interessen, sondern auch dieWechselfälle der Sterblichkeit in Anrechnung bringt,wodurch der Theil des Ueberlebenden durch den desAbgeschiedenen vermehrt wird.
Ein 30jähriger Mann, der auf diese Weise 1000 Fr.anlegt, bezieht nach 10 Jahren eine Summe von1658 Fr., oder nach 15 Jahren 2123 Fr., oder nach20 Jahren 2768 Fr., und nach 30 Jahren 5142 Fr.(S. Tabelle IV. Abtheilung I.)
Legt er jährlich 100 Fr. an, so erhält er nach 10Jahren 1338 Fr.; nach 15 Jahren 2291 Fr.; nach20 Jahren 3577 Fr.; Und nach 30 Jahren 8086 Fr.(S. Tabelle IV. Abtheilnng II.)
Bei dieser Berechnung der Summen ist der An-thril an dem Gewinn nicht einbegriffen, wodurch sienoch bedeutend vermehrt werden tonnen.
Bei diesen Versicherungen sind Verfallzeitcn be-stimmt, das heißt, der Versicherte bezeichnet zum Vor-aus den Zeitpunkt, wann er empfangen will, ohne daßdie Zahlung anticipirt werden kann; es steht ihm aberfrei, die Versicherung zu verlängern, wenn er nachAblauf des Contractes seiner Gelder nicht bedarf: sodaß er, anstatt nach 10 Jahre 1338 Fr. einzuziehen,noch 5 Jahre warten kann, um dann 2291 Frankenzu erhalten.
Diese Versicherungen bieten dem Familien-Vaterrin sicheres und leichtes Mittel zur Versorgung seinerKinder dar. Man nimckt sich oft bei Geburt einesKindes vor, eine erübrigte Summe zurückzulegen,oder zu verschiedenen Zeiten kleine Ersparnisse ünzu-legen, um dadurch ein Kapital zu gründen, das der-einstens zu seiner Niederlassung, Ausstattung, oderLoskaufung vom Militair dienen könne. Gewöhnlichaber wird die Ausführung dieses Planes vernachlässigt;