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Die Union, Lebens-Versicherungs-Gesellschaft, zu Paris
Entstehung
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i angelegt, so hat er, wie wir eben sahen, Anspruch aufeine Rente von 277 Fr. Erhebt er von dieser Rentejährlich nur 177 Fr. zu seinen Ausgaben, und legt die100 übrigen Franken aufs Neue an, so wird ihm dieseAnlage nach Verlauf von 10 Jahren eine Rente von142 Fr. verschaffen, zu der ursprünglichen von 277 Fr.,so daß er mittelst einer, 20 Jahre dauernden Zurück-legung von 100 Fr. sich eine Rente von 419 Fr. ver-schaffen kann.

Der Contract der verzögerten Renten erlaubt dem Mi«el,sich einerSchuldner einer Leibrente, sich deren nach Derfluß "

einiger Jahre zu entledigen. Er kommt mit der Ge-sellschaft über die Summe überein, die er ihr jährlich! oder sogleich entrichten muß, damit sie sich verbindlichmache, die Rente an seiner Statt, über einen, etwaaus 10 Jahre bestimmten Zeitpunkt hinaus, zu leisten.

Zählt der Rentier 60 Jahre, und beträgt die schuldige! Rente 1000 Fr., so wird der Preis der Versicherungentweder 3618 Fr., auf einmal zahlbar, oder jährlich491 Fr. betragen.

Oft macht sich der Käufer eines Eigenthums ver-bindlich, dem Verkäufer eine Leibrente auszuzahlen,die ihm, muß er sie über eine gewisse Zeit hinausentrichten, lästig wird; unterhandelt er aber mit der! Gesellschaft, so kann er seine Operation sichern, undgenau deren Gräuzen berechnen.

^ Der Besitzer eines nackten Eigen thums verlangtß von der Gesellschaft, sie soll ihm, von einem bestimm-te ten Zeitpunkt an, den Genuß eines Einkommens sichern,

8 welches dem, so er entbehrt, gleich kommt. Steht

Z der Nutznießer in dem Alter von 50 Jahren, so ist

1 der Eigenthümer versichert, längstens nach 20Jah-

8 ren, in den Genuß der Einkünfte des Eigenthums, die

I wir auf 1000 Fr. anschlagen wollen, zu treten, wenn

s er 1948 Fr. auf einmal, oder 166 Fr. jährlich ent-

K richtet.

, Die Gesellschaft beschränkt sich nicht darauf, Leib- Versicherungrenten zu sichern; sie macht sich auch verbindlich, nach -natti-as.

Union. 2