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Die Union, Lebens-Versicherungs-Gesellschaft, zu Paris
Entstehung
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für jedes Alter angrzelgt. (S. Tabelle Hl-) Er beträgtungefähr 7 in dem Alter von 4s Jahren, 8bei 52 Jahren, 9 bei 57 Jahren, 10 x. bei60 Jahren, 11 p.°/ bei 63 Jahren, und endlich 13x. bei 70 Jahren.

Die Rente wird halbjährig ausbezahlt; die ersteZahlung geschieht ein halbes Jahr nach der Anlage.

Die Rückstände gebühren dem Rentier nach Berhält-niß der Anzahl Tage, welche seit der letzten Zahlungverflossen sind'.

Die Tare der Rente wird nach dem Alter bestimmt,in welchem der Rentier am Tage der Anlage steht,und kann später nicht mehr erhöht werden.

Die Rente kann auch auf zwei Köpfe errichtetwerden, wobei die ganze Rente oder ein Theil dersel-ben auf den Uebcrlebenden übergeht. (S. Abthlg. II.v. Tabelle HI.)

Wer während einigen Jahren seine Einkünfte ent- Verzögerte reis,behren kann, kann sie wieder auf Leibrente anlegen,und dadurch solche nach und nach vermehren. DieserZuwachs ist auf Tabelle IV. angezeigt. Man siehtdaselbst, daß ein Mann von 30 Jahren, der 1000 Fr.auf Leibrente anlegte: (S. Tabelle IV. Abthlg. I.)

Nach 10I. eine jährl. Rente v. 107 Fr. auf lebenslängl. r" 15 ,, ,, ,, ,, 149 ,, ,, I

» 20 ,, 815 ,, > erhält,

» 50 ,, ,, ,, 508 ,, ,, I

" 10 ,, » », ,, 1421 ,, j

Diese Rente wird überdieß noch durch den Antheil andem Gewinn der Gesellschaft gesteigert, da, nach denStatuten derselben, diese Klasse der Versicherten die-sen Vortheil zu genießen hat.

Die Gesellschaft verlangt nicht von dem Rentier,daß er den Zeitpunkt, wenn er in den Genuß seinerRente treten will, voraus bestimme; es steht ihm frei,den ihm günstigsten ZeitMnkt dazu zu wählen, er magnun eine Heirath, ein Etablissement, eine Krankheit,oder Geschäftslosigkeif dazu wählen Demnach paffen