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2 (1885) (XX.) Rede gegen Leptines (XVIII.) Rede vom Kranze
Entstehung
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SCHLUSSBEMERKUNG.

Für die vorliegende Rede hat Fox in dem oft angeführten Bucheeine ausführliche Disposition entwickelt, die eines Demosthenes durchauswürdig wäre. Ich setze nur die Hauptgliederung her: Eingang § 18 (9).Abfertigung der exagonischen Anklagen des Aeschines §52. Recht-fertigung hinsichtlich der Klageschrift § 53296. Erster Teil (το δίκαιον)§60109. 126296. Zweiter Teil (το νόμιμον) § 111 121 (125). Epilogmit Schlufsgehet (§ 297324). Der Verf. glaubt also nachgewiesen zuhaben, dafs die gesamte tractatio in der Rede der Natur der Sache nacheigentlich zweiteilig ist, künstlich aber zu einer drei-, ja fünfteiligen ge-macht ist, damit auf diese Weise das νόμιμον, der schwache Punkt desGanzen, von dem δίκαιον umschlossen und geschützt würde. (Also I*§ 10109. 11 § 110121. l b § 122 Schlufs). Mit dieser Dispositionkönnen wir aber, wenn wir den Wortlaut des Redners, seine eigenenAndeutungen und die Entstehung der Rede betrachten, formell nichteinverstanden sein. Denn abgesehen von dem zu den einzelnen Para-graphen Bemerkten, worin wir im wesentlichen Büchsenschütz (Zeitschr.für das Gymn.-Wesen. XXXV11. 1883. S. 206 1F.) folgen, so konnte es dochnur Zufall sein, wenn auch der erste exagonische Teil, wo D. auf nichterwartete Angriffe des Aesch. erwidern mufste, in die τάξιί des Ganzenso herrlich pafste; denn wir nehmen ja an, dafs die Schlufsredaktion ander Rede nicht in wesentlichen Stücken Änderungen vorgenommen hat.Wenn wir uns aber von dem Redner selbst zur Disposition leiten lassen

und er hat es in dieser Rede weniger als in anderen an Andeutungenfehlen lassen dann haben wir deutlich zwei Reden, die aber nichtungeschickt zusammengeleimt, von einem Dritten wider den Willen desRedners verbunden sind, sondern sich gegenseitig fordern und ergänzen

eine Gerichts- und eine Staatsrede, jene in Bezug auf den vorliegen-den Prozefs (125), diese in Bezug auf die politischen Motive des Pro-zesses, jene für die Geschwornen, diese für die Richter als Bürger, fürdie grofse Zuhörermenge aus Hellas, für die Geschichte. Jene ersteRede sollte das Vorspiel sein, Stimmung zu erwecken, ungünstige Vor-urteile zu beseitigen, jene zweite das Hauptstück, welches alle, welchepolitisch zu denken vermochten, als notwendig erwartet hatten. Schonin der ersten Rede hat er bewiesen, dafs er das Beste für den Staat imAuge gehabt hat, und dafs auch den gesetzlichen Bestimmungen genügtsei aber hier geschah jener Beweis gewissermafsen ad hoc; in derzweiten Rede mufste jener Beweis von der Vaterlandsfreundlichkeit undWürdigkeit der Politik eines Demosthenes, unabhängig von dem Prozefs,aber doch mit Rücksicht auf die Ziele der Partei, die auch diesen Prozefsin Scene gesetzt hatte, verbreitert und endgültig abgeschlossen werden.Die erste Rede war für den Antrag des Ktesiphon, die zweite für denDemosthenes selbst. Wenn man Grofses mit Kleinem, Gewaltiges mitLieblichem, Ewiges mit zeitweise Dauerndem vergleichen darf, danndenke man bei der Kranzrede an Ciceros Rede pro Archia. Auch hierhat man zwei Reden: die eine in Bezug auf die dürftige Veranlassung,die andere sich erhebend und auf höhere Gesichtspunkte hinweisend: nurdafs es bei Cicero nur der Wille des Redners war, beide Teile der Rede2 « einem Ganzen zu verbinden, während bei D. die Sache, die Motive,die Person des Gegners einen zweiten mächtigeren Teil erforderte. Mit§ 125 war der Gegner schon abgeschlagen und besiegt, von da an giltes ihn zu verfolgen, zu vernichten.