ZUR REDE VOM KRANZE.
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επιτηόεναας υγιής αν έγένειο. Zugegeben dafs vor den Ge-richtsverhandlungen selbst von den Parteien und ihren Anhängendie Sache mit ihren Gründen für und wider vielfach und lebhaftdurchgesprochen wurde, auch dafs es an Zwischenträgern nichtfehlte, welche das Eine und das Andere zur Kenntnis desGegners brachten, so weit ins einzelne gingen natürlich dieseBesprechungen nicht, dafs man sich über so unwesentliche undnur die Form der Darstellung betreffende Dinge, wie die welcheden Inhalt beider Stellen bilden, geeinigt hätte. Zwar eine leb-hafte Phantasie konnte dergleichen wohl erfinden: wenn abergleichwohl beide Gleichnisse bei Demosthenes, das erste § 319,das andere § 243, sich wirklich finden, so liegt es auf der Hand,dafs Aeschines beide erst aus der Rede des Gegners entlehnthat. D. veröffentlichte seine Rede, wenn auch nicht Wort fürWort, doch gewifs in der Hauptsache so wie er sie gesprochen,bald nach der gerichtlichen Entscheidung, wie es scheint,Aeschines die seinige erst später und unter Benutzung jener.Hätte Demosthenes diese in ihrer veränderten Redaktion vorAugen gehabt, so würde vermutlich auch die seinige in manchenPunkten anders ausgefallen sein.*)
*) Die spätere Litteratur findet sich bei Fox a. 0. p. 213. Wirkönnen Fox liier nicht in allem beipflichten. Wir halten es vielmehrfür bewiesen, dafs Aeschines seiner Rede bei der Schlufsredaktion mancheÄnderung mit Bezug auf die von D. gehaltene hat angedeihen lassen.Aeschines und D. waren in der Zeit, wo die Reden gehalten wurden,politisch wenig beschäftigt, Aeschines blofs noch Rhetor. Was hatteer für Interesse daran, die wirklich gehaltene zu veröffentlichen?Für D. dagegen geben wir zu, dafs wir im wesentlichen die von ihmmeditierte, bei der Schlufsredaktion nur um das mit Bezug auf die ebengehörte Rede des Aeschines Extemporierte, dessen nicht viel ist, be-reicherte Rede vor uns haben. Ohne eine Schlufsredaktion war einMeisterstück nicht möglich; wäre diese aber eine durchgreifende,vieles ändernde gewesen, so hätte D. dem Rufe seiner Beredsamkeit beiseinen Landsleuten geschadet; ein jeder mufste die gehaltene thatsäcli-lich in der zum Lesen bestimmten wieder erkennen. — Nachträglich be-merke ich noch, dafs nach Bärwinkel: de lite Ctesiphontea, Sonders-hausen 1879 der Kläger derjenige war, der den Gang des Prozessesaufhielt, im Jahre 330 aber eine Entscheidung suchte. Ob D. nun wirk-lich bekränzt worden ist, läfst sich schwer entscheiden. Es ist sehrwohl möglich, dafs er mit dem moralischen Erfolge zufrieden war undauf die äufsere Ehre verzichtete.
Demosthenes II. 0. Aufl. 2