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2 (1805)
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widersprechen die auf die Ausfuhr inländischer Fabri-kate gesetzten und bewilligten Prämien den Grund-sätzen der Staatswirtschaft und der Rechuungskunst.Jacobson berichtet in seinem Schauplatz der Zeuch-manusakluren: daß die Bonistkationskasse der Sei-

denwaaren im Jahr 1774 bis ?5 den Seidenfabri-kanten über Rthlr. bloß auf ganz seidene

Waaren an Bonifikation bezahlt habe.

Oer Zweck solcher Prämien, wo man gleichsamden Ausländer dafür bezahlt, daß er unser Käuferist, kann nur der seyn: die für unsre Fabrikate nach-thcilige Konkurrenz im Anslande mir Ausländern inein für unsre Fabrikanten vorthcilhaftcs Gleichgewichtzu bringen. Abgesehen von der Gelegenheit zu dop-pelten Betrug an dem Staate, der bei der größcstenVorsicht und der genauesten Wachsamkeit desselbennie ganz verhindert werden kann: so gehört dochwirklich zu diesem Unternehmen ein sehr voller Deutelund ein reicher Staat. Wenn er bei einer Fabrik,die in andern Ländern auch betrieben wird, durchsolche Mittel den Verkauf erzwingen will, so istes nicht bloß nökhig, durch diese Prämien die Ver-ringerung des Arbeitslohns zu bewirken, sondern ermuß es auch ersten? dahin bringen, daß die Zinsendes in der Fabrik steckenden Kapitals nur so hochgenutzt zu werden brauchen, als bei der konkurriren-deu Nation, wo sie am niedrigsten stehn; und zwei-tens muß er die Transportkosten ersetzen, welche daSFabrikat bis an den Ort seines Verkaufs mehr auf-- wenden muß, als die diesem Orte näher liegendenFabriken der Art. Wenn in England der Fabrikantsein in Fabriken angelegtes Kapital nicht höher alszu Z Prozent zu nutzen verlangt, der preußische Fa-brikant aber, wenn er auskommen oder sein Gewerbe