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Dritter Abschnitt.
Wohlstand der besoldeten Klassen im preußischen Staate.
der besoldeten Klasse im Staate gehören allediejenigen, welchen von der großen Kommune, odervon einzelnen Kommunen, ein bestimmtes jährlichesEinkommen, theils für zn leistende oder geleisteteDienste, theils auch durch Herkommen und durchStiftungen zugesichert ist.
In der Regel ist bei diesem Stande der sichersteWohlstand zu finden, denn die mehrestcn ungünstigenUmstände, welche die produzirenden und industrivfenKlassen treffen, vermindern nicht das bestimmte Ein-kommen der besoldeten Klassen, auf welches diese mitgrößerer Sicherheit rechnen können, als alle übrigeStände im Staate; wenn nur die den einzelnen Be-soldeten zugetheilte Portion an sich nicht zu geringist, um einen gewissen Grad des Wohlstandes be-gründen zu können. Die Erfahrung lehrt indessen,daß es in den arbeitenden Ständen der besoldetenKlasse nicht an Klagen über zu geringes Eiiikvmmen,über unverhältnißmäßige Bezahlung der Arbeit undüber zu viel Arbeit fehlt; ia man niögte fast glau-ben, daß die Klagen eben in diesen Ständen häu-figer wären, als in den Ständen der produzirendenund der inöustriösen Klasse.
Zwei Umstände scheinen hauptsächlich die Kla-gen und die Unzufriedenheit der besoldeten Klasse zuveranlassen, von denen der eine durch zweckmäßigeMaaßregeln in der BefolöungSart gehoben werdenkann, wenn er wirklich für diese Klasse drückend ist;dieser ist nemlich folgender: