Zweiter Abschnitt.
Wohlstand der industriösen Klassen impreußischen Staate.
^)u den industriösen Klassen gehören alle die Men-schen im Staate, welche keinen Antheil an Grundund Boden besitzen und keine Besoldung genießen,sondern sich durch Ausübung ihrer Kräste und Ta-lente ein Einkommen von andern Menschen zu ver-schaffen suchen; diese sind Handwerker und Fabri-kanten, Kausleute und Krämer, Tagelöhner undGesinde.
Als Einleitung zu diesem Abschnitte, welcher diemehresten statistischen Materialien enthält, mögen dietabellarischen Übersichten von dem neuesten Zustandeder preußischen Städte dienen. Ich liefere dieseNachrichten tabellarisch und in der mir am schick-lichsten scheinenden Ordnung, daß von dem grvßernzu dem kleinern übergegangcn ist. Alle Nachrichtenin den hiesigen geheimen DepartementSregistrakuren,welche ich durch die mir ertheilte Erlaubniß der Her-ren Deparkementschefs benutzen konnte, sind bei Ver-fertigung dieser Tabellen benutzt, und obgleich einigedieser Tabellen nicht so vollständig geworden sind,als ich es wünschte, so ist doch hierdurch ein betracht-Krug Betracht, ll. A