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2 (1805)
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Sechstes Kapitel.

Betrachtung einiger Gegenstände, welcheauf den Wohlstand und de» National-Reichthuni des preußischen Staats vor-züglichen Einstluß haben.

Erster Abschnitt.

Verwaltung der Domänen,und der Staaksforsten.

Äie Größe und Wichtigkeit der Domänen im preu-ßischen Staate ist schon oben gezeigt worden, undkommt hier nur auf die Verwaltung derselben instaatswirthschafklicher Hinsicht an, in sofern sie aufden Wohlstand und den Nationalreichkhum des gan-zen Staates Einfluß hat.

Die der großen Kommune oder dem Staate aus-schließlich gehörenden Grundstücke werden (mit Aus-nahme der Forsten) in der Regel auf gewisse Jahre(6 bis 12 Jahre) verpachtet; einige wenige werdenaöniinistrirt, und noch andre sind in Erbpacht auS-gcthaii. Uber dos Unzweckmäßige der eignen Ver-waltung oder der Administration im Allgemeinen Istman einig, und nur da, wo Ort und Zeitumständedie Verpachtung nicht erlauben, oder wo diese weni-ger eintragen würde, als die Administration, ist siebeibehalten worden.

Die Entscheidung der Fragen: ob es vorkheil-basker für die Staatskasse und für den Staat über-haupt fcy, die Domänen im Großen und im Ganzen

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