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2 (1805)
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671
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Lichen Preise herabgesetzt ist, und aus diese Art wcr-den die Ausfuhrverbote einzelner Produkte den Preisnach einigen Jahren wieder in das gehörige Gleich-gewicht bringen, oder, wie uns schon manche Bei-spiele belehrt haben, wirkliche aus Mangel entste-hende Theurung bewirken.

Wenn man nun auch aus den Schaden nichtRücksicht nimmt, den ein neues Auüsuhrverbot über-haupt hervorbringt, durch Verwirrung des sonst beste-henden Verhältnisses, und durch die Verlegenheit, inwelche die Menschenklasse gesetzt wird, die sich mitdem Zweige der Kultur abgab, welchen das Verbottrifft, so ist doch gewiß der Schade bemerkenswert,den das Verbot, so lange es besteht. Dem natürlichenVcrhältniß der Produktion beibringk. Wenn durchLas Ausfuhrverbot des rohen Flachses der Kulkivä-teur desselben dazu gezwungen wird, den Äoden, Lener sonst zum Bau dieses Produkts mit Vortheil an-wendete, zu etwas ändern zu verwenden, so ist jederVerlust, der daraus entsteht, nicht bloß Verlust desKultivakeurs, sondern Nationalverlust. Wenn einMorgen Land, mit Flachs bebauet, einen Thalermehr Tokälertrag bringt, als er nun, auf andre Artgenutzt, giebt, fo ist das Nationaleinkommen um die-se» Thaler jährlich vermindert worden.

Alle rohe Produkte, die mit Ausfuhrverbotenbelegt werden, müssen anfangs, vorzüglich wenn siein großer Menge da sind, im Preise fallen; nachund nach aber wird der Preis derselben so langewieder steigen, bis er mit den nicht verbotenen inrin gewisses Gleichgewicht kommt, und wenn, wie wirneuerlich in Frankreich ein Beispiel erlebten, die Aus-fuhr aller rohen Produkte verboten wird, so erhältzwar diese Maaßregel die Erzeugung aller rohen