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2 (1805)
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das Land durch diese Ausfuhr gewann, kommen nichtauf Rechnung der Fabrik, sondern auf Rechnung desGrundes und Bodens, der das rohe Material her-gab. Bei der Fabrik waren 7 Arbeiter angestellk;diese erhielten rwn den 700 Nthlr, Gewinn ihr Ar-beitslohn, und das Ubrigbleibende erhielt der Unter-nehmer der Fabrik als Zinsen für sein auf den An-kauf der Materialien und auf den Bau der Werk-statt verwendetes Kapital und zum Ersah' der einerAbnutzung unterworfenen Fabrikgeräthe,

Die Wahrheit: daß nur die fürs Ausland ar-beitenden Fabriken das Nationaleinkommen vcrmeh,ren können, hat den Begünstigern und Unterstützerndes Fabrikensistems schon lange vor Augen geschwebt,und das Streben derselben ging immer dahin, diesesZiel zu erreichen und die Unterthancn unseres Landesmit dem Einkommen fremder Nationen zu bereichern ;aber es wurde hier wieder ein wichtiger Umstandausser Acht gelassen, ncmlich der Unterschied des Ein-kommens, das Grund und Boden giebt, und desEinkommens, das Fabriken geben, die fürs Auslandarbeiten.

Nach dem Sistem aller europäischen Staatenwird der größte Theil der allgemeinen Staatsbedürf-nisse durch Abgaben von den Unterthancn erhoben,und zu diesen Abgaben sollen die StaatSunterthaneninügesammt nach einem vermeintlichen Eleichheitsver-hältniß beitragen. Alle Abgaben, die Handwerkernund Fabrikanten aufgelegt werden, müssen von denenbezahlt werden, die ihre Arbeite» kaufen; die indu-striöfe Klasse zieht ihr Einkommen nicht au» Grundund Boden, der seine Arbeiter ohne Zuthun einesandern Menschen unmittelbar bezahlt, sondern sielebt von dem, was die Menschen, welche von dem