644
Zollämtern angenommenen Wert einer jeden Waareentrichtet. Nach der ursprünglichen Anlegung derZölle kann nur die erste Art der Zollabgaben, nem-lich nach dem kubischen Inhalt oder nach dem Ge-wicht der Waaren statt gefunden haben; denn siesollten nur Ersatz der Kosten seyn', welche die Regie-rung auf die Bequemlichkeit und Erleichterung desHandels verwendet hatte und fortgesetzt verwendenmußte; als aber nachher die Staaten sich für dieErlaubniß bezahlen ließen, andere Völker an ihremHandel Theil nehmen zu lassen — wofür sich billigein. jeder Staat noch hätte bedanken sollen — undals man die Zölle als eine von den eignen Unter-thanen zu erhebende Konsumtionssteuer betrachtete,hielt man die Bestimmung des Zolles nach demWert der ein- oder auSgesührten Waaren für zweKmäßiger.
Wenn man die Erfahrung von den Steuersiste-nien der vornehmsten europäischen Staaten zu Rathezieht, so mögke man wohl das Sistem, die Einfuhrfremder Produkte und Fabrikate mit Abgaben zu be-legen, für sehr schicklich halten, und mögte glauben,daß eS dem Handel und den Gewerben der Staatenweniger schade, als andre Steuern, denn man findetdiese Abgaben durchgängig in allen europäischenStaaten, und am mchrestcn in dem reichen England.Dieser Staat, der bei staatswirtschaftlichen Betrach-tungen so oft als Beispiel gebraucht und als Musterangeführt wird, ziehet von seinen Zöllen auf dieEinfuhr mehr Einkünfte, als viele Länder von der-selben Größe überhaupt an Einkünften in . die öffent-lichen Kassen beitragen, und bei alle dem blühet öerHandel und isi immer im Steigen. Sollte diese- durchBerechnungen erwiesene und daher nicht zu leugnende