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Agostino Steffani, Bischof von Spiga i. p. i., apostolischer Vicar von Norddeutschland : 1709 - 1728
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weil die daraus erwachsenden Vortheile, zu groß seien. Der Königwünsche die Ernennung von zwei geistlichen Commissarien mit königlichemAuftrag. Das könne Rom ignoriren, wenn dieselben nur nichts widerdie Religion thäten^). Um den Minister in Freundschaft und Hoffnungzu erhalten, schrieb ihm Steffani schöne Worte allgemeinen Inhalts, ohneauf die Sache selbst einzugehen.

Anfangs Februar erhielt er über die einzelnen Punkte seiner Vor-schläge die ersten Aeußerungen von dem Nuntius zu Köln, der nicht rechtverstanden haben will, was Steffani mit den Vorschlägen in Bezug aufPreußen eigentlich sagen wolle. Wenn es sich darum handele, vom Königeine Erlanbniß anzunehmen, so könne man das zugeben.Aber wennderselbe protestantische Fürst beansprucht, dem apostolischen Vicar alsPapst in seinem Lande die Jurisdiction zu geben, so scheint mir daseine allzu schreckliche Sache zu sein." Gleichwohl will er seinen Einstußin Rom für die Sache geltend machen. Und mit den Auseinandersetzungen,welche Steffani zur Abschwächung der Bedeutung dieser Forderung machte,schien dem Nuntius die königliche Erlanbniß schließlich ohne Bedenken zusein. Der Bischof, meinte der Nuntius, möge nichts weiter darüber nachRom schreiben,wo man vielleicht, wenn das Ganze nicht recht aufgefaßtwürde, einigem Widerspruch begegnen könnte." Der Nuntius übersandteihm auch eine Abschrift von einen: Gutachten, das er über die Vor-schläge Steffani's an die Propaganda und den Cardinal Fabroni, dener den eifrigsten Beförderer der Absichten des Bischofs nennt, erstattethatte. Darin sagt er, daß die Abstellung der Mißbräuche, namentlichbezüglich der Vergebung katholischer Beneficien, durch das geräuschvolleEinschreiten der katholischen Fürsten, die dabei andere Interessen im Augehätten, weniger erfolgreich geschehen werde, als durch den freundschaft-lichen Weg, den der apostolische Vicar beschreiten wolle; aber die Sachesei sehr delicater Natur. Das von Spiga vorgeschlagene Mittel habeihn anfangs stutzig gemacht. Allein der Bischof wolle in der kirchlichenGewalt, die ihm vom apostolischen Stuhle verliehen sei, und nicht in dervom Fürsten ihm zu verleihenden Gewalt handeln, und was der Fürstihm geben wolle, sei als ein plaostnnr rogiurn aufzufassen, das auchsonst zugegeben werde. Wenn also von einer Erlanbniß, nicht aber vonÜbertragung der Jurisdiction die Rede sei, so glaube er, daß die Con-gregation diese übersehen könne. Bezüglich der Form des königlichen Pa-tents müsse mit den Ministern vorher eine Verständigung herbeigeführtwerden.

Osssrvatiorü sopra 1a Isttsra äst L. äi küliitö. Korrespondenz mit Johann Wilhelm

a. a. O.