458 e. 5 . Von dem Wesen der Seele ^
das mannigfaltige gegen einander halten,und von einander unterscheiden, nennen wires überdencken. Derewegen ist klar, daßzu dem Bervustseyn das Ueberdencken erfor-dert wird. Wenn demnach ein Ding nichts«berdencken kan; so ist es sich keiner Sacheund folgends auch nicht seiner selbst bewust.Zum De« §- 7 Z 4 - Wer die Gedancken gegen einan-nmstftvn der halt, der muß nicht allein behalten kön«wird ein usn, was er dencket, sondern auch wissen,M^er?^ baß er den Gedancken schon hiervon gehabt,dtrt. und demnach niit einem Gedächtnisse bega-bet seyn (§. 249 ). Da nun derjenige, dersich seiner und anderer Dinge bewust ist, Ge-dancken gegen einander halt, und von einan,der unterscheidet (§. 7ZZ.); so muß erauÄein Gedachtniß haben. Und solchergestaltwird zum Vewustftyn ein Gedachtniß er-fordert.
Me «sei« §- 735« Und nun begreiffen wir, wie estjentlich eigentlich zuzeher, daß wir uns bewust sind,znaehet, das ist, daß wir wissen, was wir gedencken,daß wir oder warum unsere Gedancken ein Bewust«
wuk ffiir» bringen (§. 194 .). Nehmlich
' ' ' wenn wir etwas gedencken; so behalten wir ei-nen Gedancken Lurch eine merckliche Zeit, undunterscheiden ihn gleichsam von sich selbstdurch die Theile der Zeit, die wir, ob zwarnur undeutlich sZ. 214 ) von einander unter-scheiden. Wir halten ihn gegen ihn selbst,und erkenne!-, daß er noch derselbe ist (§. r 7 .),
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