und eines Geistes überhaupt. 457
von dem, waswirgedcncken, unsvorgestel-let haben.
§. 7zi. Wenn wir den Unterscheid derDinge nicht bemercken; so entstehet daraus Heu der «1-DunckelheitderGedancken (§.201.). Dero» „erlichenwegen wenn in demjenigen, was wir uns auf Empfln«einmahl verstellen, gar kein Unterscheid zubemercken ist, so, daßwir m dergantzen Vor-stellung nicht das geringste unterschieden;so wären unsere gantzen Gedancken dunckel.
Wir wären aber alsdenn uns auch keinerSache (§. 729.), folgends auch unser selbstmcht bewust (§. 7ZO.). Also hebet die völ-lige Dunckelheit das Vewustseyn auf.
§. 752. Hingegen da die Klarheit aus Bewust-Vemerckang des Unterscheides im man, ig- stv» ersor-faltigen (§. 22i.) und die Deutlichkeit ausder Klarheit der Theile entspringet (§.207.)^ Deutl'ich-so lüstet sich auf eben die Art begreifst,,, daß xett derdie Klarheit und Deutlichkeit der Gedan- Gedanckencken das Vewustseyn gründet.
§. 7zz. Wer Sache!, von einander un-Zum Be-terscheidet, der muß sie gegen einander hal-ten. Denn wir unterscheiden sie von einan,der, wenn wir in der einen wahrnchmeii,was wir nicht in die Stelle dessen seken kön-nen , das wir in der andern ankreffen (§ 17.).
Wir können aber dieses nicht wahrnchmen,als wenn wir entweder die Sacken selbst,oder was sick in ihnen unterschiedliches fin-det, gegen einander halten. Wenn wir
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