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von der Vollkommenheit der Welt urkhei-len will.
§. 707. Die Regeln nehmen ihren Ur-Me maaspruug aus dem Grunde der Vollkommen-st"rkcn«heit (§. 164.). Z. E. Der Grund von derVollkommenheit desAugcS ist die Abbil-dung derer vor ihm stehenden Dinge, unddemnach entspringen diese Regeln, darnachdas Auge zusammcngesctzct ist, ans dieserAbbildung der vor ihm stehenden Dinge.DanunaberdicVoilkommenhcit der Welterfordert baß alles miteinander zusammen»stimmet (§. 1; 2.); so müssen alle besondereGründe von den Vollkommenheiten beson-derer Dinge auch einen Haupt-Grund ha-ben, darinnen sie endlich alle insgesamt zu-sammen kommen, und durch den sie begrif-fen werden. Undaus diesem Haupt-Grun-de entspringen die allgemeinen Regeln, dar-aus nach diesem die besonderen hergeleitetwerden. Wer demnach die Regeln durchdie Vernunfft heraus bringen wollte, derwüste für allen Dingen den Haupt-GrnndderVollkommenheit suchen, und daraus dieallgemeinen Regeln herleiteu, nach diesemauch die Gründe von der Vollkommenheitder besonderen Dinge durch Hülsfe desHaupt-GrundcSaus ihrem Wesen (H. gz.)suchen, und daraus ferner die Regelnderbesonderen Vollkommenheiten herleiten,
Md Mit den allgemeinen Regeln verbinden.
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