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Mit dem Ende dieses Krieges war die kriegerischeLaufbahn Ebrans abgeschlossen. Und er wird dies nichtbedauert haben, denn zeigte er sich auch als tüchtiger Kriegs-inann, so war er doch weit davon entfernt, am Kriege und dendamit verbundenen Greueln Gefallen zu linden wie etwa derMarkgraf Albrecht von Brandenburg, den er übrigenswegen seiner hervorragenden Eigenschaften hoch bewunderte.Fast mitleidig sagt er, indem er später einen Rückblick aufdessen Leben wirft: „Was ward dem Fürsten zu Lohn umseine schwere Mühe und Arbeit V Nicht mehr, dann dass seinLeib hertiglich zerschossen, gestochen und zerschlagen warworden". 1 Nach dieser Seite hin also stand Ebrans Ehrgeiz nicht.
Vom Jahre 1464 an bekleidete er, vom Rate derStadt Landshut praesentirt, 2 daselbst das Amt einesOberrichrcrs, welches bekanntlich keine Rechtsgelehrsamkeit,sondern nur die Kenntnis des heimischen Rechtes erforderte,die allgemein verbreitet war; und auch als Beisitzer dos Hof-gerichtes wird er genannt/ 1 Unter ihm und in seinem Namenamtierte „an der Schranne" ein Unterrichter, als welcher imJahre 1467 Steffan Awor von Grämlkaym in Urkundenerscheint. Einige derselben stehen im Zusammenhange mit denweithin Aufsehen erregenden Prozessen, welche damals HerzogLudwig zu Ingolstadt und Landshut gegen „Verräter"führen liess, die der Rat der Stadt Augsburg und einigebesonders bezeichnete Mitglieder desselben gegen das Lebendes Herzogs und dessen Land und Leute „angestiftet" habensollten. Wer die über diese Händel erwachsenen Akten kennt,wird sich des Eindruckes nicht erwehren können, dass hierunter dem Einfluss des leidenschaftlich drängenden Herzogsmehrere auf recht schwachen Grundlagen stehende Todesurteile,die unser Ebran unterzeichnen nuisste, gefällt wurden. 1
1 Ebranschc Chron. Bl. L07 a .
* S. die Landshuter Ratechronik in St.-Ohmn. XV. S. 311:„Item Hanns Putzner obgenannt ist gestorben in deinPadt der Gastein supra Michaeli; darnach wa rd t, HannsEbran von Wildnbcrg zum Oberrichter gesetzt". — lieberdas Oberrichter-Amt überhaupt s. Rosenthal, Gesch. des Gerielits-wesens und der Verwaltungsorganisation Baieros, Bd. 1 (Würzb. 1889)S. 153 ff.; über das in Landshut insbesondere Heigcl Einleitung zurLandshuter „Ratschronik", I. c. S. 255 ff.
: < Rosenthal, 1. c. S. 141 Anni. 1 (ad. a. 1468).
1 S. zu der feindseligen Haltung, die der Herzog Ludwig vonBayern-Landshut der Stadt Augsburg gegenüber seit dem Jahre 1463einnahm, Riezlcr, Gesch. Baierus III S. 440 ff.; Gemeiner StadtItegensburgische.IalirbücherBd.III (Regensburg 1821) S. 405 ff, 118 ff,430 ff. — Hie betreffenden Abschnitte der Chroniken von HektorMülich und Zink sind reich an Notizen und Erzählungen, die daraufBezug nehmen.