(194)damit dan diese und andere Gefährlichkeiten verhütet werden. So ist unser gnädigstenBefelch D. A. und ihr bey ewrer obhabenden Commission dahin auff Mittel bedacht seynwollen / wie solcher Unterhaltungs Punct mit dem ehesten gleichfals vergliechen werdenmöchte / hieran volget D. A. ꝛc. ꝛc. Prag den 16. Januar. 1648.N.68.An die Commissarien in Sachen Pfaltz New-burg contra die Gülische Ständ die Contribution be-treffend. Den 22. Februarij 1648.ERDINANDT der Dritte / rc. (Titul) Wir stellen in keinen Zweiffeldaß D. A. und Ihr auß unserm den 16. nechstverwichenen Monats Januarii andieselbige abgangenen Schreiben mit mehrerm verstanden haben werden / wasWir so wohl wegen Unterhaltung der drey Compagnien zu Düsseldorff aufder Westphälischen Kriegs=Cassa, auß Verpflegung der übriger Völcker so unsers lie-ben Vetters Pfaltzgraffen Wolffgangs Wilhelms zu Newburg Lden in Bestallung hatan D. A. und Euch/ beyder obhabenden Commission zu beobachten und zu Vergleichungzu bringen gelangen haben lassen. Hierüber wollen wir zwar verhoffen daß ein glücklicherSchluß zu der Interessirten selbst besten erfolgen werde / solte aber wider tröstliche Zuversichtdiese unsere wolgemeinte / bemelte Interessirten selbst zum besten angesehene Commissionden von Uns verhoffenden fruchtbarlichen Verfang nit erlangen / so wollen D. A. und ihden Gülischen Land-Ständen alsdan anzeigen / daß wir es zwarn bey den ergangenenKays. Decretis, auch ihrer habenden Privilegien verbleiben lassen / versehen uns aber hingegen / sie werden bey dieser unserer Erklärung keine andere Dependentz suchen / sich vielmehr ihrer Pflicht und Schuldigkeit gegen Uns und dem H. Reich erinneren / und selbsterwegen wan sie anderwertige Hulff als bey Uns allein suchen thäten / in was Gefahr sie sichund das geliebte Vatterland stecken würden / deß Wir uns zumahlen gegen sie nicht verse-hen wollen / ihnen auch ernstlich und gemessen gebieten / daß sie sich dergleichen nicht un-terstehen / sonderen vielmehr ihr Absehen und Zuflucht allein zu Uns als ihrem höchsten Oberhaupt haben / gestalt dan wir auch auff solchem Fall sie bey obgedachten Decreus undPrivilegiis gnädigst schützen und handhaben wollen. Hingegen haben D. L. und ihr desPfaltzgraffen Lden. auch zuzusprechen/ daß ihr Lden. mit Außschreiben und anderen /die Privilegia an die Stand setzen und sie wider das Herkommen beschweren wollen /mahlen wir unsers Kays. Ampts halben weniger nicht thun könten als selbe bey obbemeltenPrivilegiis und Decretis gnädigst zu schützen und zu handhaben.Ferner so ist Dr. A. und Euch gnugsam bewust / daß zu der Stände eigenem undGülischen Landen Sicherheit die höchste Notturfft erfordere / daß die Guarnison zu Didorff auff hundert Pferd und achthundert zu Fuß/ so von Uns besagtes Pfaltzgraffen Ldezu unterhalten / wie den Ständen gar wol bewust / bewilligt worden / unfehlbar erhaltenwerden / und ist demnach unser gemessener Befelch daß D. A. und ihr darob seyn / und vonden Ständen nicht außsetzen biß sie selbe dahin disponire, daß sie auff zwölff Monath dengehörigen Unterhalt zu Verhütung allerhand besorgenden Gefährlichkeiten herschiessen /hieran vollbringen D. A. und Ihr unseren 2c. Prag 22. Febru. 1648.Ist den 9. April hernach umbgefertigt worden.N. 69.An die Gülich und Bergische Land-Ständwegen Verpflegung der Guarnison zu DüsseldorffDen 22. Febr. 1648. so aber den 9. April hernach umbgefertigt worden.ERDINANDT der Dritte / rc. Ehrsahme Edle Gelehrte liebe andächtigtund Getrewe / Ihr werdet auß unserm unterm dato Prag den 23. Decemb.nechst verwichenen Jahrs an euch abgangenen Schreiben mit mehrerm verstan-den haben / was massen wir wegen Hinlegung der noch übrigen Streitigkeitten so zwischen unsers lieben Vetters deß Pfaltzgraff von Newburg Lden und euch schwebend seynd durch Kayserl. Urtheil Decreta und Decision nicht erörtert worden / unsere mehrmahlige Commission außgefertigt und euch darneben ermahnet haben / solcher CommissionFolge zu leisten und euch darbey also schied- und friedlich zu erweisen wie die Schuldigkeitselbst erfordert/ und unser gnädigstes Vertrawen zu euch gestelt ist.W
Druckschrift
Revers Beeder Hoch-Fürstlichen Durchleuchtigk. Ernsten Markgraffen zu Brandenb. u. Wolffgang Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein de dato Düsseldorf d. 21. Juli 1609
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194
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