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Bd. 4 (1876) Brasilienholz - Chopersk
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China (Staatsvcrfassung, Behörden).

Bürgers ein. Die Gesammtzahl der Bevölkerung(1749 geschätzt auf 177,495,000, 1776 auf

268,238,000, 1812 auf 361,693,000, 1842 auf414,368,000 Ew.) wird dermalen zu 400420Mill. anzunehrnen sein, eine Dichtheit der Bevöl-kerung, wie sie sich in Europa nirgends findet.(Siehe die Tabelle.) Das Reich ist administrativin die oben genannten zg Provinzen eingetheilt,welche wieder in Bezirke u. Distrikte zerfallen. DieHauptstadt des Reiches, Residenz des Kaisersund Sitz der höchsten Behörden ist Schünthianfuoder Peking. Symbol der kaiserlichen Familie u.zugleich Staatswappen ist ein Drache mit 5Klauen (die kaiserlichen Prinzen dürfen nur 4 Klauenim Wappen führen).

Die Staatsversassung Ch-s ist eine unum-schränkte, auf patriarchalischer Grundlage beruhendeMonarchie, in der jedoch einerseits der absoluteWille des Regenten durch die unverletzliche Heilig-keit alter Sitten n. Traditionen beschränkt ist, an-derseits die räumliche Ausgedehntheit desReiches dieeigentliche Verwaltung in die Hände der Provin-zial-Statthalter gegeben hat. DemPrincip nach istdie Gewalt des Kaisers über alle Unterthanenunumschränkt; er ist zugleich geistliches Oberhauptaller seiner untergebenen Völker, oberster Anführerim Kriege u. erster Richter des Landes. Er ge-nießt sklavische, fast göttliche Verehrung; das Ge-setz verlangt sogar bei Todesstrafe vor seinen Brie-fen niederzuknieen u. die Erde neun Mal mit derStirn zu berühren; seinem Bilde werden Opfergebracht; er selbst zeigt sich dem Volke nur seltenu. ist dann sehr einfach in Gelb gekleidet; aufseinem Gewände trägt er an Brust, Schultern u.Rücken den fünfklauigen Drachen gestickt, auf derMütze drei goldene, mit Perlen besetzte u. mitPerlen gekrönte Drachen, auf der Sommermützeein goldgesticktes, perlenbesetztes Bild des Fo.lim so prachtvoller ist bei seinem öffentlichen Er-scheinen das aus einer ungeheuren Leibgarde be-stehende Gefolge. Der Kaiser hat nur eine recht-mäßige Gemahlin, die den Titel Ho-ang-hen (Kai-serin) führt, außerdem noch zwei Nebengemahlinnen(Fu-schin, Königinnen), jede mit einem eigenenHofstaate, mehrere Frauen mittleren Ranges (Pi-neu) n. eine große Anzahl Favoritinnen, die ausden Töchtern der höheren Staatsbeamten gewähltwerden. Nach dem Tode des Kaisers wohnen siegemeinschaftlich abbesondert im Palaste der Keusch-heit, n. nur der Kaiserin-Wittwe verbleibt noch einepolitische Rolle. Die gegenwärtige Dynastie heißtTai-tsing, d. i. die sehr reine; sie stammt ausder Mandschurei u. wurde durch Schun-tschi 1645gegründet; die vielen Revolten der letzten Jahrehaben indeß gezeigt, daß sie entkräftet ist, u. las-sen ahnen, daß CH., wie schon häufig, einemDynasticwechsel entgegengehen wird. Die kaiser-liche Würde ist in der männlichen Linie der Familieerblich, doch nicht nach dem Rechte der Erstgeburt;der Kaiser wählt seinen Nachfolger aus den Söh-nen seiner drei Gemahlinnen; es bleibt aber dieseWahl bis zu seinem Tode aus Staatsklugheit einGeheimniß, um den künftigen Herrscher nicht durchSchmeicheleien verblenden zu lassen. Die Töchterwerden an Mongolen- oder Mandschufürsten ver-heiralhet. Nach seinem Tode werden seine sämmt-

lichen Kinder in das Gelbe Buch eingetragen u.erhalten das Recht, orangefarbene Kleider zu wa-gen; deren Kinder kommen in das Rothe Buchu. so fort bis zur 7. Generation, wo sie dannins Volk übergehen. Die sämmtlichcn Glieder derkaiserlichen Familie haben das Recht, den vier-klauigeu Drachen zu führen, werden in 12Klassen eingetheilt u. stehen unter einem eigenenPrinzen-Tribunal (Tiing-jin-su). Die höherenKlaffen wohnen bei Hofe, die niederen dürfen auchaußerhalb CH. leben; zu ihnen gehören auch dieAbkömmlinge des Kong-fu-tse. Hat sich demnachein erblicher Adelsstand mit Sonderrechten nichtbilden können, so wird die Scheidung des Volkesin Klassen durch den persönlichen Rang, den zuerreichen Jedem gestattet ist, bewirkt. CH. ist disentwickelteste Bureaukratie der Erde. Das Beam-tenwesen zerfällt in 9 Ordnungen, von denen jede2 Rangstufen bildet, im Ganzen 18 Klassen. AlleCivil- u. Militärbeamten, in CH. Kuan, in Eu-ropa nach dem portugiesischen, aus dem indischenMantri, Rathsherr, entstandenen Worte Mandari-nen genannt, gehören einer dieser Klassen an.Man kann unter ihnen unterscheiden Civilmanda-rinen, aus denen die Minister, Präsidenten, Vice-könige hervorgehen; sie unterscheiden sich durch dieAnzahl Pfauenfedern (3, bez. 1), die sie auf ihrerMütze in ein achatenes Röhrchen gesteckt, nachabwärts hängend, tragen, u. Kriegsmandarinen,von gleichem Range, aber minder angesehen, welcheunter dem Ping-pu (Kriegstribnnal) stehen; sieunterscheiden sich durch Stoff u. Farbe der Knöpfean ihrer Mütze. Die Ceremonienkleidnng bestehtin einem Gewände aus geblümtem Atlas, vornu. hinten das jede einzelne Klasse bezeichnendeEhrenzeichen gestickt, darüber ein Überwurf vonblauem Krepp. Unbedingter Gehorsam gegenAlles, was ein Mandarin befiehlt, ist eine, abernicht immer befolgte Pflicht des Volkes. Endlichkennt man noch Titular-Mandarinen, mit erkauf-tem Range, deren Vorrecht nur in dem äußerenRange u. der Kleidung zu bestehen scheint.

Oberste Behörden'sind: das Fürstengericht(Tung-jin-fu), aus den Prinzen der höheren Klas-sen bestehend u. Gerichtsstand für die Glieder derkaiserlichen Familie; diesem folgt das innere Col-legium oder Cabinet (Nei-ko), die Spitze dereigentlichen Centralregierung, von welcher jedochdie zahlreichen Hvsbeamten unabhängig sind; eSbesteht aus 4 Cabinetsmistern (2 Chinesen u. 2Mandschu), den vornehmsten Gelehrten u. hat imGanzen 500 Beamte. Es ist in drei Commissionengetheilt, welche die Befehle des Kaisers entgegen-nehmen, die Decrete ausfertigen, die Gesetze revi-diren, neue abfassen u. mit dem Staatssiegel be-zeichnen, mit den fremden Höfen verhandeln,Staatsverträge entwerfen u. die Reichsannalen(s. Chinesische Literatur) schreiben. Ein großerTheil dieser Geschäfte ist jedoch in neuester Zeit aneinen Geheimen Cabinetsrath (Kinn-ki-tschu) über-gegangen, welchen der Kaiser ans einzelnen Mit-gliedern seiner Familie, des Nei-ko u. den höherenBeamten der 6 Tribunale in beliebiger Anzahleinberuft. Das Ministerium, das seinen Sitz inPeking hat, besteht aus 6 Tribunalen oder Col«legien (Pu): u) Reichskanzlei, Tribunal für die