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Pädagogik des Alten Testaments.
durch das Gesetz aufgehoben (vergl. auch Spr. 19, 18.). Es wird 5 M. 21, 18. ff.verordnet, daß, wenn bei einem liederlichen, widerspenstigen Sohn die angewendeteZucht erfolglos gewesen ist, er durch die Eltern vor das Gericht der Stadt gebrachtwerden und nach dem Richterspruch sterben soll. Doch ist eben dieses Gesetz daraufberechnet, die Heiligkeit des elterlichen Ansehens ins Licht zu stellen. Vor allem da-durch, daß hier kein Beweismittel verlangt wird. „Hier ist die Klage Beweis für sichselbst. Wenn das Vaterherz und das der Mutter so weit kommen, daß sie vor derGemeine des Volkes ihr Kind dem Richter überantworten, dann ist das Aeußerstegeschehen, was der Richter zu wissen bedarf." (Schnell, das israelitische Recht,S. 11.) lind weiter zeigt die verhängte Strafe, daß nämlich die ganze Gemeinde ander Vollstreckung des Urtheils durch Steinigung Antheil nehmen soll, „damit es ganzIsrael höre und sich fürchte", wie es sich hier um die Verletzung einer der Grundord-nungcn der Theokratie handelte. (Durch welche Bestimmungen nach der rabbinischenTradition ein Mißbrauch dieses Gesetzes verhütet werden sollte, darüber s. Saal-schütz, das mosaische Recht S. 588; Duschak, Josephus und die Tradition 1864,S. 66 f. Das Gesetz wurde später so verklausulirt, daß es selten oder gar nie zurAnwendung kommen konnte.)
Schon aus dem zuletzt Gesagten erhellt, wie strenge die Kinderzucht gehandhabtwerden sollte. Diese Strenge hat zur Voraussetzung die Anerkennung des natürlichenbösen Herzens (1 M. 8, 21.) und des darin wurzelnden Widerstrebens des Menschengegen das göttliche Gesetz, der Halsstarrigkeit und Herzenshärtigkeit, von der so oftgeredet wird. Von dieser natürlichen Sündhaftigkeit ist kein Mensch ausgenommen(Hiob 14, 4. „wie kann ein Reiner von einem Unreinen kommen? Nicht Einer."), wennauch, wovon bereits gehandelt worden ist, auf dem Grunde der allgemeinen Sünd-haftigkeit ein Unterschied von gut- und bösgearteten Geschlechtern sich bildet. Von inHeiligkeit geborenen Kindern weiß wohl der Talmud, nicht aber das A. T. Diegöttliche Ausrüstung einzelner Männer im Mutterleib (Jer. 1, 5. u. s. w.; s. ob.)schließt die allgemeine menschliche Sündhaftigkeit nicht aus.
Specielle Vorschriften über die Kinderzucht enthält das Gesetz nicht. Es be-schränkt sich darauf, den Grund zu einer in der Furcht und Liebe Gottes geheiligtenErziehung zu legen, indem es mit Nachdruck darauf dringt, daß die göttlichen Offen-barungsthaten und Gebote den Kindern eingeschärft werden sollen. „Hüte dich nur",heißt es 5 Mos. 4, 9., „und bewahre deine Seele Wohl, daß du nicht vergessest dieGeschichten, die deine Angen gesehen haben, — und du sollst sie deinen Kindernund Kindeskindern kund thun"; ferner 6, 6. f. „diese Worte, die ich dir heutegebiete, sollen auf deinem Herzen sein, und du sollst sie deinen Kindern ein-schärfen und sollst davon reden, wenn du in deinem Hause sitzest, oder auf demWege gehst, wenn du dich niederlegst oder aufstehst." Vergl. außerdem 6, 20. ff.;11, 19.; 32, 46. und Ps. 78, —6.; 44, 2. Die Erziehung nimmt hier allerdings,
wie Rosenkranz S. 192 sagt, das Gedächtnis besonders in Anspruch, und mankann insofern sagen, daß zu der Mnemonik, welche Princip des spätem jüdischenUnterrichts ist, durch das mosaische Gesetz der Grund gelegt worden sei. Aber voneinem schulmäßigen Eintrichtern der göttlichen Gebote weiß der Pentateuch noch nichts;er kennt überhaupt keinen förmlichen Religionsunterricht. Belehrung über die Gesetzeund Rechte Jrhova's erscheint zwar 3 M. 10, 11.; 5 M. 33, 10. als priesterliche Ob-liegenheit; doch ist die Ausübung derselben nicht geregelt. Außer dem Gebot 5 M.31, 11 —13., daß am Laubhüttenfest des Sabbathjahres das Gesetz vor dem versam-melten Volke, und zwar mit Einschluß der Kinder, vorgelesen werden solle, findet sichkeine direct auf Unterweisung im Gesetz sich beziehende Anordnung. So nahe dieVermuthung liegt, daß die Zerstreuung der Leviten unter den übrigen Stämmen auchder Beförderung der Kenntnis des Gesetzes dienen sollte, so gibt doch der Pentateuchauch hierüber keine Vorschrift. Die rabbinische Ueberlieferung, daß der Stamm Simeon