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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Pädagogik des Alten Testaments.

drücklich vorgeschrieben; Wohl aber liegen in der Motivirung der Sabbathordnnng tief-gehende Winke, woranf die dem Menschen verordnete Ruhe abziele. Ebenso fehlt es,um noch ein anderes Beispiel zu geben, im Pentateuch durchaus an förmlichen Gebets-vorschriften; aber Vorbilder für das Gebet werden hingestellt, Gebetscrhörungcn werdenberichtet, aus denen dann jeder die Erkenntnis des Willens Gottes schöpfen kann:„rufe mich an re." Erst der späteren jüdischen Satzung war eS Vorbehalten, ihreGängelbande auch ans dasjenige auszudehnen, was das Gesetz für eine freie Entwick-lung der Frömmigkeit offen gelassen hatte. Endlich ist noch darauf hinzuweisen, wiedas Gesetz, während es seine Gebote in kategorischer Form hinstellt, doch daneben durchHinweisung ans das, was Gott für Israel gethan, aus seine Erlösungsthat und seinegnadenreichen Führungen,die Abstractheit seiner Forderungen aufzuheben und Liebe undDankbarkeit als Triebfedern des Gehorsams anzuregen bemüht ist Hs. z. B. 2 Mos.19, 4; 20, 2. u. s. w.), wozu noch im Deuteronomium das Bestreben kommt, durchWeckung der Einsicht in die Vortrefflichkeit des Gesetzes Wohlgefallen an demselben zuerwecken (4, 6. ff.). Aber freilich, da das Volk (5, 24. ff.) seine Bereitwilligkeit zurErfüllung des göttlichen Willens ausspricht, muß die göttliche Stimme klagen: „achdaß sie ein solches Herz hätten, mich zu fürchten und zu halten alle meine Geboteihr Lebenlang." Dem Gesetz steht nicht gegenüber eine lebendige Receptivität, die esnur mit göttlichem Lebensinhalt zu erfüllen hätte, sondern, da das Dichten des mensch-lichen Herzens böse ist von Jugend auf (1 Mos. 8, 21.), eine natürliche Halsstarrigkeit,die gebrochen werden soll. So wird die Erziehung des Volkes zur strengen Zucht;dies führt uns auf die Lehre von der göttlichen Vergeltung.

Wie der Mensch das Gesetz erfüllt, dem entsprechend soll sich sein Geschick gestalten.In solcher Vergeltung bewährt sich Gott als der Lebendige; ein Gott, der nicht lohntund nicht straft, wäre nach dem A. T. eben kein Gott. Dieser Vergeltungsordnung mußalles dienen in der Natur und in der Geschichte; ein Gebiet des Zufalls wird hiernicht anerkannt. Der Lohn, den die Treue gegen das Gesetz empfängt, besaßt alleGüter, die zur irdischen Wohlfahrt gehören, langes Leben und zwar auf dem geseg-neten Boden des heiligen Landes, Kindersegen, fruchtbare Zeiten, Sieg über die Feindeu. s. w., doch so, daß alle diese Güter einen wirklichen Glücksstand eben nur dadurchbilden, daß sie mit der Erfahrung der gnadenreichen Gegenwart des inmitten seinesVolkes wohnenden Bundesgottes verknüpft und Unterpfänder seiner Huld sind (3 Mos.26, 3—13.). Dagegen hat die Bundesbrüchigkeit die Entziehung aller dieser Segnungenzur Folge, Verkürzung des Lebens, Kinderlosigkeit, Miswachs, Theurung, politischesUnglück u. s. w. Die Strafen steigern sich stufenweise; wenn die erste nicht anschlägt,„so züchtige ich euch siebenmal mehr ob euren Sünden und breche euern starren Hochmuth"(3 Mos. 26, 18. f.); und wenn auch dies wieder nichts fruchten sollte, so erfolgennoch strengere Züchtigungen (V. 23. ff.), bis zuletzt der Knecht Gottes, weil er denDienst Gottes verschmäht hat, aus dem Hause desselben gestoßen, in die Dienstbarkeitanderer Völker hingegeben und auf der ganzen Erde als ein feiges, verachtetes undmishandeltes Volk zerstreut wird. (S. außer 3 Mos. C. 26 noch 5 Mos. 28, 15. ff.)Die Vergeltung ist also durchaus eine diesseitige; und eben in diesem Bergeltungs-glauben gewinnt das israelitische Leben eine Frische und Energie, die im entschiedenenGegensätze zu dem lebensmüden egyptischen Wesen steht, das sich immer mit dem Todeund dem Zustande nach demselben zu schaffen macht.

Die Vergeltung ist aber nicht bloß eine individuelle; sie erstreckt sich vielmehr aufdas ganze Geschlecht, dessen Glieder organisch unter sich zusammenhängen. Gott suchtdie Sünden der Väter heim bis ins dritte und vierte Glied, in Bezug auf die, die ihnhassen, wie er Gnade erzeigt bis ins tausendste Glied in Bezug auf die, welche ihnlieben (2 Mos. 20, 5 f., vgl. mit 34, 7.; 4 Mos. 14, 18.; 5 Mos. 5, 9. f.) DieseStellen wollen nicht sagen, daß Gott die Sünden der Väter an unschuldigen Nach-kommen ahnde, und umgekehrt den Segen frommer Väter auf die spätesten Geschlechter