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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Pädagogik des Alte» Testaments.

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dringe, anch wenn sie in Sündenwegcn wandeln. Die Voraussetzung ist vielmehr,daß durch den Vater ein sittlicher Lebcnszustand begründet wird, der als Macht in derFamilie fortwirkt. „Es ist als Ausnahme zu betrachten, wenn der gottlose Vatereinen tugendhaften Sohn hat. Diese Regelmäßigkeit der ethischen Zustände wird imGesetz vorausgesetzt; dies gilt ihm gleichsam als das Normale auf dem Gebiete desBösen" (Hävernick, Theol. des A. T., 2. Ausl, heransgegeben von Schultz, S. 1l3).Wenn nun so die Nachkommen die Sünde der Vorfahren fortsetzen und das Maßderselben erfüllen, dann trifft sie, auch wenn die göttliche Langmuth bis ins dritte undvierte Glied zuwarten sollte, das durch die Gesammtsünde des Geschlechts verwirkteGericht; es wird an ihnen mit ihrer eigenen Schuld zugleich die der Väter gestraft.(Vgl. die besonders instructive Stelle 3 Mos. 26, 32.). Die Möglichkeit, daß der aufeinem Geschlechtc ruhende Schuldbann gebrochen wird (wie dies bei Levi der Fall war),oder daß wenigstens einzelne von demselben sich losmachen, wird damit nicht geleugnet.Hiernach steht das Wort 2 Mos. 20, 5. s. nicht im Widerspruch mit 5 Mos. 24, 16.,„die Kinder sollen nicht getödtet werden um der Väter willen, — jeder soll umseiner Sünde willen sterben," eine Stelle, die übrigens zunächst auf die Hand-habung menschlicher Gerechtigkeit sich bezieht (vgl. 2 Kön. 14, 6.). Wenn aber diePropheten Jcremia (31, 29.) und Ezechiel (C. 16 und 33, 17. ff.) den letztgenanntenSatz auch in Bezug auf bie göttliche Gerechtigkeit geltend machen, so polcmisiren sienicht etwa gegen den ersteren Satz, den ja Jeremia selbst 32, 18. neben den andernV. 19 stellt (vgl. auch Klagl. 5, 7. mit3, 39. ff.); sondern sie bekämpfen die verkehrteAnwendung, welche das selbstgerechte Volk ihrer Zeit zur Beschönigung seiner Schuldvon jenem Worte macht. Es gehen die beiderseitigen Stellen von verschiedenen Ge-sichtspuncten aus. Geht man von der Betrachtung des Individuums aus, so leidetjeder für seine eigene Schuld; faßt man aber die Gattung ins Auge, so ist die Sündejedes Individuums ein Hervortreten des sündigen Gesammtlebcns, das von der Sündeder Stammväter ausgegangen ist. — Doch unendlich Weiter als die göttliche Straf-gcrechtigkeit reicht das Fortwirken der göttlichen Gnade (vgl 5 Mos. 7, 9.), wofüreben Israels Führung Zeugnis ablegt. Trotz der Abtrünnigkeit des Volks und derdadurch herbeigesührten Gerichte besteht der mit den Stammvätern geschlossene Bundnnverrückt; das Volk wird auch in der Verstoßung aufbewahrt für seinen künftigenHeilsberuf (3 Mos. 26, 44.), der Nest desselben, der zu Gott sich bekehrt, wird alsdie Gemeinde gesammelt, an der die den Vätern gegebenen Verheißungen zur Ender-füllnng kommen (5 Mos. 30, 1. ff.; 32, 36. ff.) Die Anwendung dieses Gesetzes dergöttlichen Gnadenordnung auf ein einzelnes Geschlecht, nämlich das davidische, gibt2 Sam. 7, 14. sf.

Die auf dem Gesetzesbund ruhende Staatsordnung ist Gottes Herrschaft,Theokratie. In Jehova sind alle Staatsgewalten vereinigt; er ist wie der Gesetz-geber, so auch der König und Richter des Volkes (Jes. 33, 2.). Daher haben alleAmtsträger ihre Vollmacht nur von ihm: er bestellt die Führer des Volks (4 M.27, 16. s.), das Gerichtsamt ist Gottes (5 M. 1, 17.), er bat im Prophetenthum einOrgan für die fortgehende Kundgebung seines Willens geordnet (5 Nt. 18, 15. ff.).Manches allerdings, was auf dem Herkommen beruhte, wurde beibehalten, aber durchgesetzliche Bestimmungen geregelt und so den theokratischen Ordnungen eingefügt. Diesgeschah auch mit der Stammverfassung, die, wie bereits bemerkt worden ist, währenddes Aufenthalts des Volks in Egypten sich gebildet hatte. Durch die Zwölfzahl derStämme wird, wie schon der Act der Bundesschließung zeigt (2M. 24, 4. f.), Israelals Bundesvolk repräsentirt. (Levi wird hiebei der Zwölfzahl eingerechnet und der inpolitischer Beziehung zum Doppelstamm erwachsene Joseph nur als Ein Stamm gezählt.)Diese Zwölfzahl bildet so sehr den Normalbestand der Theokratie, daß sie auch in derWeissagung bis auf Offenb. C. 7 herab die Signatur des Volkes Gottes bleibt. Daßein Stamm aus Israel verschwinden sollte, wäre ein schreckliches Unglück (vergl.