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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Pädagogik des Alten Testaments.

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äußerliche Angemessenheit des Wandels an den göttlichen Willen. Im Gegcntheil ent-hält es Gebote, die auf das Innere, ans die Heiligung der Gesinnung gehen; esdringt auf Liebe Gottes und des Nächsten (5 Mos. 6, 5.; 3 Mos. 19, 18.), will insHerz ausgenommen sein (5 Mos. 6, 6.; 11, 18. u. s. w.) Aber es stellt die äußer-lichen und die innerlichen Forderungen unvermittelt neben einander; wie denn, um nurEin Beispiel anzuführen, das Gebot „du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst"neben dem steht „du sollst dein Feld nicht mit zweierlei Samen besäen (3 Mos. 19,18. f.).Für das ganze Gesetz in allen seinen Theilen, ob es auf das innere oder auf das äußereLeben sich beziehe, ist die Form die gleiche, nämlich die des unbedingten Gebotes. Auchdas geringfügigste Gebot fällt unter den Gesichtspunct des dem ganzen Gesetze zuleistenden Gehorsams. „Verflucht ist, wer nicht alle Worte des Gesetzes erfüllt, daßer darnach thue" (5 Mos. 27, 26.). Indem aber so alle Lebensbeziehungen unter eindirectes Gebot gestellt sind, auch in äußerlichen Dingen es sich um einen unmittelbarGott zu leistenden Gehorsam handelt und neben dieser Unterordung unter den gött-lichen Willen sonstige Interessen und Ansprüche gar nicht in Betracht kommen, so wirdhiedurch der Mensch zu der Erkenntnis geführt, daß ihm das Maß dessen, was er seinsoll, nicht in seiner empirischen Beschaffenheit, nicht in willkürlich abstrahirten undconventionellen Lebensregeln, sondern in einem alles bedingenden und beherrschenden,allem ohne Ausnahme Maß und Ziel setzenden, absolut vollkommenen Willen gegebensei. Und eben dadurch wird auch das Gehör für die im Gewissen sich knndgebendeGottesstimme geschärft und statt eines bloßen Gefühls für menschliches Recht undUnrecht, für sittlich Schönes und Häßliches, die Ahnung einer höheren Gottesgerechtig-keit, die Erkenntnis des Bösen als Sünde und damit ein kräftiges Schuldbewußtseingeweckt. Von der natürlichen Schönheit des Lebens geht hier freilich viel verloren.Der Jsraelite kann, wie Herder klagt, „sich nie zu einem Ideale erheben, das freiereThätigkeit und wahrere Wollust des Lebens forderte." Aber daß das israelitische Ideal,derKnecht Gottes, in seiner Gebundenheit an den göttlichen Willen auf seinen Eigen-willen, sein natürliches Begehren verzichten muß, das ist zwar, wie Rosenkranz(S. 190) mit Recht sagt, gegen die phantasievolle Anschauung des Ethnicismus einscheinbarer Rückschritt, aber für die Befreiung des Menschen ein entschiedener Fortschritt.

Liegt schon in dem über den Charakter des Gesetzes im allgemeinen Bemerktenein Beleg dafür, wie die Pädagogie desselben von außen nach innen geht; so kommthiezu noch im besondern, daß die ganze Ritualordnung, welcher der Jsraelite von derBeschneidung an unterworfen ist, vermöge ihres symbolischen Charakters den innernHeiligungsproceß abspiegelt und so das Wesen und Bedürfnis des letztem zum Be-wußtsein zu bringen geeignet ist. In demjenigen, was später in den Propheten undin den Psalmen über das geistige, Gott wohlgefällige Opfer, über die innerliche Lust-ration, deren der sündige Mensch bedarf, und dergl. gelehrt wird, haben wir eben eineFrucht der Erziehung des Gesetzes zu erkennen. — Aber es kommt, um die pädago-gische Bedeutung derselben zu würdigen, noch Weiteres in Betracht. Bekanntlich gibtdas mosaische Gesetz präcise und ins Detail gehende Vorschriften vorzugsweise nachder negativen Seite, also hinsichtlich dessen, was der Mensch nicht thun soll. Zwarhat der rabbinische Schulwitz im Pentateuch neben den 365 Verboten, die er gezählt hat,auch noch die erkleckliche Summe von 248 positiven Geboten aufgetrieben. (S. dieZusammenstellung nach Maimonides in Jost's Geschichte des Judenthums 1857.I. Abth. S. 451 ff.) Es ist indessen leicht zu ersehen, daß in Bezug ans die posi-tiven Pflichten das Gesetz vielfach nur ganz allgemein gehaltene Sätze aufstellt, ja manchespositive, das in seiner Intention liegt, gar nicht ausdrücklich gebietet, vielmehr nur dieThatsachen und Institutionen hinstellt, an denen dasselbe frei sich entwickeln soll. Be-sonders lehrreich ist in dieser Hinsicht die Sabbathordnung. So streng das Gesetzdieselbe in negativer Beziehung bestimmt, um alles wegzuräumen, was der positivenHeiligung des Sabbaths im Wege steht, so wenig wird in Bezug ans die letztere aus-