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Pädagogik.
Hier wird zuerst die Unterscheidung von Gelegenheitsunterricht und regelmä-ßigem Unterricht erklärt und gewürdigt. Dann werden die allgemeinen Mitteldes Unterrichts mit Beziehung auf Aufmerksamkeit, Auffassung und Aneignung abge-handelt. Sie liegen theils im Aufzeigen, theils in der pädagogischen Rede (derakroamatischen sowohl wie der erotematischen), theils in der wohleingeleiteten und durch-geführten Schülerarbeit. Dann folgen die Stufen des Unterrichts, welche sichan die Unterscheidung von Anschauung, Begriff und Idee anschließen. Viertens wirddie Ordnung und der Gang des Unterrichts (was vorzugsweise Methode genanntzu werden pflegt) abgehandelt. Hier kommen die Unterscheidungen des aphoristischen(wenn schon nicht planlosen), des analytischen und des synthetischen Verfahrenszur Sprache (was man das genetische genannt hat, ist uns wesentlich eins mit demsynthetischen). Die Unterrichtsfächer kommen in dieser allgemeinen Unterrichtslehrenur soweit in Betracht, als sie erläuternde Beispiele zu den angegebenen Punctenund eigenthümliche Beiträge zu den verschiedenen Zweigen allgemeiner Bildung liefern,in welch letzterer Beziehung sie auch als wirkende Kräfte bei der Abhandlung der all-gemeinen ethischen Zielpuncte (s. unten bei o) zu erwähnen sind. Das Besondere derStudienpläne und der Fachmethoden kann erst in Verbindung mit den besonder» gesell-schaftlichen Bildungszwecken und Berussarten ini dritten Abschnitte, bei der Schulkunde,gegeben werden. Die Pädagogik als Gesammtwissenfchaft kann nicht anders verfahren;sie muß jede Gruppe von Erkenntnissen an dem Orte bringen, Wo dieselbe motivirt ist.Anders ist es freilich, wenn die Unterrichtslehre als besondere Wissenschaft bearbeitetwird. In dieser selbständigeren Form wird sie mit Hülfe lemmatischer Zuzüge ausder allgemeinen Pädagogik alles, was zu dem Begriffe ihres Inhalts gehört, zuzweckmäßigem Gebrauche möglichst nahe zusammen stellen und auf das Allgemeinesogleich das Besondere folgen lassen.
bb. Auch die Bildung des Wollens und Thuns wird hier von der psycho-logischen und anthropologischen Seite ins Auge gefaßt, obgleich immer unter der Vor-aussetzung des Guten als des höchsten Gesetzes. Es kommt hier zunächst auf formelleEigenschaften an, wie Besonnenheit und Muth, Entschlossenheit und Ausdauer, Ord-nung und Consequeuz, Selbstbeschrankung nach der Regel sowohl der Wahrheit wieder Zweckmäßigkeit, welche zwar als Aufgaben des eigenen Strebens und der Selbst-erziehung auch unter den ethischen Gesichtspunkt fallen, aber zugleich von dem Er-zieher als reelle Willenskräfte und Fertigkeiten ins Auge gefaßt werden müßen. WieWichtig hier die geselligen Mächte der Erziehung sind, namentlich Auctorität, Vorbildund gemeinsames Leben, bedarf kaum der Erinnerung. An sie lehnt sich die unmittel-bare Uebung des Thuns und des bestimmten Wollens in pädagogisch geordneter Arbeit,einmal der intellektuellen, deren Werth auch in praktischer Hinsicht nicht zu unterschätzenist, aber ferner auch der gymnastischen und der äußerlich Werktätigen, damit nebender geistigen Kraft auch die Ausbildung und Beherrschung der leiblichen, neben derideellen Seite menschlicher Thätigkeit auch die reale zu ihrem Rechte komme. Wenn esaber scheinen könnte, daß dieser Weg der Uebung nur zu einer äußern Gewöhnung führenwerde, ohne den Willen als innere Kraft der Freiheit zu bilden, so ist zu erinnern,daß das äußere Thun auch die ihm gebührende innere Seite wachruft und der Zögling,indem er unter richtiger Leitung in dem Thun als solchem heimisch wird, allmählichauch die Idee der Sache, den Werth und die ideale Wahrheit derselben in Verständnis,Neigung und Gesinnung sich zu eigen macht. Doch ist hinzuzufügen, daß auch jenes„Gewährenlassen" und die frei nach Neigung gewählte Beschäftigung nebst dem Spiel,namentlich dem geselligen, für die Bildung des Willens von nicht geringer Wichtigkeitist; ohne diese unmittelbar aus den innern Antrieben der Kindernatur hervorgehendenBetätigungen wird die Entwicklung eines selbständigen, initiativen Willens stetsunsicher und gefährdet sein. Daß endlich eine richtige Bildung des Erkennens, sofernsie das den Dingen und Verhältnissen inwohnende Gesetz zum Bewußtsein bringt und