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Pädagogik.
Charakters ist — auch zum Bösen und Verkehrten da, wo er nicht rein ist —, wirddurch die Erfahrung hinlänglich bestätigt, während der reinste Charakter, so lange erin seinem Auftreten bedenklich und unsicher ist, des vollen Einflusses entbehrt. Dennochist die andre, die ideale Seite der Auctorität von nicht minderer Wichtigkeit, nicht alleinfür die Erreichung des richtigen Zweckes, sondern auch für den Einfluß selbst. Dersich entwickelnde Zögling fühlt allmählich den Mangel des Sittlichen und achtet eineEnergie nicht mehr, die nicht ans innerer Wahrheit und Reinheit beruht. Statt desRespects bleibt dann etwa nur die egoistische Furcht, deren Einfluß weder heilsam nochsicher und dauernd ist. Furcht ist allerdings eine wesentliche Begleiterin der Auctorität,aber nicht die egoistische, sondern die ethische, Welche mit der berechtigten Kraft undWirklichkeit des Lebens, mit der Macht des Guten und Wahren in Widerstreit zutreten uns abmahnt. Darum darf kein Verfahren, kein Mittel zur Geltendmachung derAuctorität angewendet werden, das nicht sittlich ist und sittlich wirkt. Hiermitverwerfen wir keineswegs die Strafe; sie ist an sich kein unsittliches Mittel, aber ihrMaß soll nie bemessen werden allein nach der gehofften Wirkung eines bloß äußerlichenGehorsams, sie soll stets gerecht sein; und wo von dem gerechten Maße keine Wirkungzu hoffen wäre, da Würde besser auf dieses Mittel für jetzt verzichtet. Es giebt keineZeit im Leben des Kindes, in welcher die Erweckung bloß egoistischer Furcht nicht dersittlichen Entwicklung nachtheilig wäre. Der eigentliche Ort übrigens für die Theorieder Strafe ist in dem Abschnitte von der sittlichen Erziehung. Da jedoch das persön-liche Erziehungsverhältnis auch von Seiten des Kindes ein sittliches ist, und seinVerhalten in demselben schon sehr früh unter den Gesichtspunct von Pflicht undTugend fällt, so leuchtet ein, daß schon bei den Begriffen von Auctorität und Gehor-sam von Strafe die Rede sein kann. Die Herbartsche Unterscheidung von Rcgierungs-strafen und Zuchtstrafen aber vermögen wir nicht anzuerkennen. (S. d. Art. Herbart.)
st. Als den zweiten Grundzug in dem persönlich-gegenseitigen Erziehungsverhältnisnennen wir die Freundlichkeit des Umgangs. Wir bezeichnen mit diesem auchvon andern gebrauchten Namen den Geist der Liebe, insofern derselbe nicht bloß dieQuelle des gesummten Verfahrens, selbst der Strenge ist, sondern auch in seinenAeußerungen dem Zögling unmittelbar fühlbar wird und Zutrauen sowohl wie Zu-neigung begründet. Dieser Geist des Wohlwollens und der Theilnahme, der unsleitet, gern und ohne Schmälerung das Gute anzuerkennen, die Schwäche mit Sanft-mnth und Geduld zu tragen, gern zu helfen, der Mittheilung und der erwecktenTheilnahnie uns zu erfreuen, ist in seinen ebenso maßvollen wie ungekünstelten, ausder Wahrheit eines väterlichen Herzens hervorgehenden Aeußerungen keineswegs inWiderspruch mit der Auctorität. Indem er aber das Zöglingsleben durch Freude, Wohl-gefallen und eine Art von Gegenliebe verschönert (wiewohl diese letztere nie der ganzenTiefe der erzieherischen Liebe entsprechen kann, und es höchst verfehlt sein würde, inihr den eigentlichen Halt des Verhältnisses auf Seite des Zöglings zu suchen), sogiebt er dem Einflüsse eine gewiße Stetigkeit und Sicherheit und dazu die Gewähreiner tiefer eingehenden persönlichen Einwirkung, wie beides von der bloßen Auctoritätnicht zu erwarten ist. Insbesondere wird durch diese Freundlichkeit des Umgangs dernachfolgende Punct unterstützt.
y. Dies ist das wirkungsvolle Band der Vorbildlichkeit und Nachfolge.Alles unvollendete Leben ist von Natur geneigt, nach dem relativ vollendeten sich zubilden; in ihm setzt es voraus und fordert es gewißermaßen die Realität des Ideals,dessen selbständige Erkenntnis ihm noch nicht möglich ist. Der Standpunct des Er-ziehers ist hier ähnlich dem, welchen er in der Auctorität einnimmt, sofern diese vonder idealen Seite ihrer Begründung betrachtet wird; aber die Wirkung ist hier nichtder Gehorsam, sondern die ungeforderte Nachfolge, Wie dieselbe theils unbewußt inden Gefühlen, theils in bewußtem und werkthätigem Streben als Nachahmung sichgeltend macht. Die Forderung eines guten Vorbildes ist selbstverständlich, nicht bloß