Pädagogik.
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Dauer einer gewißen Lage permanenten, und dann nennen wir sie Herrschaft. Inder Erziehung ist vermöge der Alters- und Bildungsstufen, welche hier zu einem be-stimmten Zwecke in Lebensverbindung treten, die Ueberordnung des erziehenden Theilswesentlich eine unbedingte und einseitige, keineswegs eine wechselseitige; sie soll einewahre Herrschaft sein, die nicht nach dem Willen des Zöglings als solchem, sondernnur nach dem Willen und der Weisheit des Erziehers sich selbst beschränken darf undallerdings auch soll. Dies ist aber nur die eine Seite des Verhältnisses; es verbindetsich damit eine ganz entgegengesetzte, scheinbar widersprechende. Denn derjenige, welcherherrscht und pflichtmäßig herrscht, soll sich andrerseits erkennen, fühlen und wollen alsden Dien er desjenigen, welcher beherrscht wird, und nur um dieses Dienstes willen mußer herrschen. Dieser Dienst bezieht sich aber nicht auf die Person, wie sie ist, undauf ihren empirischen Willen — eine solche Unterordnung, wie sie bisweilen namentlichin Familien vorkommt, würde alle Erziehung aufheben —, sondern auf den Zweck,d. i. auf die Person des Zöglings, wie sie werden soll. Dieser idealen Person hatder Erzieher als solcher mit seiner ganzen Thätigkeit sich hinzugeben, und hiernach hater, nach dem durch Liebe und Weisheit geleiteten Urtheile der Zweckmäßigkeit, auch dieAusübung jener Herrschaft frei zu beschränken.
Im besondern hat sich nun dieses untrennbare Doppelverhältnis des Erzieherszum Zögling in einer Reihe von grundwichtigcn Acten oder Functionen zu bethätigen,und es sind dieses theils solche, a. in welchen der Thätigkeit des Erziehers zunächstnoch keine Thätigkeit des Zöglings entspricht, theils solche, b. in welchen das Ver-hältnis sofort als ein gegenseitiges erscheint.
a. Zu den einseitig persönlichen Functionen des Erziehers rechnen wir
«. vornehmlich denjenigen Act der Seele, vorzüglich des Herzens, womit der Er-zieher den Zögling innerlich aufnimmt in reiner activer Liebe, im Glauben, in treunachbildender Erkenntnis, in zweckmäßig vorbildender Weisheit, nach väterlicher Art,gleichsam eine geistige Adoption, das Gelübde der pädagogischen Treue um desKindes und um Gottes willen mit Zurücktreten aller fremdartigen Motive, auch ohneden Anspruch und die Erwartung der Gegenliebe als Belohnung für sich. Es ver-steht sich, daß dieser Act permanent, zu einer activen Lage des Geistes und des Herzensgeworden sein muß. Er vereinigt untrennbar das Sittliche mit dem Religiösen undführt unmittelbar auch znm Beten für das Kind. An ihn schließt sich
st. was wir Sorge nennen wollen, eine gleichfalls noch persönlich-einseitige Er-ziehungsthätigkeit. Sie ist das ernste von Liebe und Weisheit geleitete Streben, dieLebensumständc, welche auf den Zögling Einfluß haben können, seine gesammte äußereLage zu Gunsten des Erziehungszweckes zu beherrschen in Herbeiführung fördernderund Beseitigung nachtheiliger Momente; eine Herrschaft, die freilich niemals voll-kommen sein kann.
b. Mit den folgenden Puncten geht das Erziehungsverhältnis zur Gegen-seitigkeit über:
«. die Auctorität mitdem Gehorsam auf Seitendes Zöglings. Ueber diesenWichtigen Begriff hat die Pädagogik ausführlicher zu handeln; wir heben hier nurFolgendes hervor: Die Auctorität hat zwei Seiten, eine reale und eine ideale, welchejederzeit Zusammenwirken müßeu, jedoch so, daß bald die eine bald die andre in denVordergrund treten kann. Die reale liegt in der persönlichen Energie und Zuversicht,in der formellen Vollendung eines ebenso besonnenen wie entschlossenen Willens.Denn alles vollendet Wirkliche übt als solches eine natürliche Macht auf die Gemütheraus und zieht das Unvollendete und Schwache zum Anschluß herbei, nicht allein, weiles Stütze und Hülfe verspricht und dem Widerstrebenden Gefahr droht, sondern auch,Weil es in den Augen des kindlichen Sinnes, dem die mögliche Kluft zwischen Kraftund Wahrheit noch weniger bekannt ist, die Präsumtion des Berechtigten für sich hat.Wie groß bei Erwachsenen und Unerwachsenen der Einfluß eines formell vollendeten