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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Ordnung.

der Nachsitzendcn, über die Form der Präparationen, über die Aufzeichnung der gestelltenAufgaben im Classenbuche, über die Rangordnung der Schüler, über die Zeugnisse undderen Berücksichtigung seitens der Eltern rc. Je mehr dies alles seine feste und unver-änderliche Norm hat, desto weniger wird der Unterricht selbst gestört und desto sichererwird das Urtheil über Leistungen und Charakter der Schüler. Goltzsch (a. a. O. S. 44)macht mit gutem Rechte darauf aufmerksam, daß die Kinder frühe daran gewöhntwerden mäßen, jede gestellte Aufgabe so sorgfältig und gut zu lösen, als es ihre Kräftezulassen, wozu vor allen Dingen nothwcndig ist, daß nur solche Aufgaben gestellt werden,zu deren Lösung die Kinder vollkommen vorbereitet und angeregt sind, und daß dasMangelhafte consequent abgewiescn werde. Auch in Betreff des Unterrichts ist, wie inBeziehung auf die sittliche Haltung, die gegenseitige Hülfsleistnng der Schüler in An-spruch zu nehmen. Dergleichen Einrichtungen, in denen sich gerade der christliche Cha-rakter der Schule so schön ausprägcn kann nnd denen das Gefühl der Kinder selbst,daß sie zu solchem Dienste der Liebe verpflichtet seien, cntgegenkommt, lassen sich ent-weder mit den Aufsichtsämtern in Verbindung setzen, oder unabhängig von ihnen aufsolche Weise treffen, daß zwischen einzelnen Kindern eine persönliche Verbindung derArt eingeleitct werde. Stockmayer und Goltzsch haben über diesen Punct beherzigcns-werthe Vorschläge und Andeutungen gegeben, und Letzterer (a. a. O. S. 4043) denUnterschied solcher Einrichtungen von denen des wechselseitigen Unterrichts klar nndbündig hervorgehobcn. Weder das Ganze des Lehrgeschäfts, noch das Ganze des Ein--übens des Erlernten, wie es die Monitoren deS Bell-Lancastcrschcn Systems über-nehmen sollen, darf dem Pfleger und Helfer übertragen Werden, sondern nur eine wirk-liche Hülfsleistnng im einzelnen dnrck Abhören, Nachsehen, Bessern der Aufgaben, Ein-üben des eben vom Lehrer Behandelten w. Wenn solche Hülfslcistungen in der Volks-schule mehr in die Unterrichtszeit selbst fallen, so lassen sie sich in höhern Schulen sehrgut auch außerhalb der Schule dazu anwenden, einem zurückbleibenden Schüler nachzu-helfen. Da'gegen ist der auf höhern Schulen zuweilen gemachte Versuch, die Schülerzur Arbeitsgemeinschaft anznregen, sie in Gruppen zu theilen, welche dann regelmäßigzur Arbeit sich vereinigen und entweder alle Aufgaben oder doch die für das Lernengemeinschaftlich absolviren sollen, geradezu als ein Misgriff zu bezeichnen. TüchtigeSchüler kommen auf höheren Stufen des Unterrichts von selbst auf dergleichen Ver-einigungen und nur solche Vereinigungen haben einen Werth und eine Wirkung. Inallen andern Fällen ruft eine solche Arbeitsgemeinschaft mehr schädliche, als heilsameFolgen hervor.

Alle diese Einrichtungen der äußern Ordnung, mögen sie mehr das sittliche Ver-halten des Schülers im allgemeinen oder sein Verhalten im Unterrichte betreffen,Mäßen zur Lebensgewohnheit der Schule werden. Sie, wie es früher oft geschehen,als UoZes oder älorss zu codificircn, ist schon darum nicht rathsam, weil zwischen ihnenund dem, was unter dem Schulgesetze verstanden werden muß, ein wesentlicher Unter-schied waltet. Das Schulgesetz, als der Ausdruck der sittlichen Principien, auf denendas Leben der Schule ruht, hat nothwcndig einen allgemeinen Charakter. Wo cs for-mulirt wird, da muß es daher in großen Zügen, z. B. in biblischen Ausdrücken, dasGanze des JugendlebenS umschreiben. Jene Einrichtungen der Schulordnung aber habenihre Wirkung nur in der Bezeichnung aller der speziellen rein äußerlichen Dinge, derenBeachtung doch wichtig ist. Eine Aufzählung derselben in bestimmt formnlirten Sätzenkönnte nur dazu dienen, dem Schüler die Legalität wichtiger zu machen, als die Mora-lität. Schulordnung und Schulgesetz sollen ihren lebendigen Ausdruck in dem Lehrerfinden und für die Anfrechkerhaltung der erstcren ist nichts wichtiger, als die unaus-gesetzte Betätigung derselben, so daß eine ungetrübte Tradition sie von einem Classen-geschlecht auf das andre überträgt. Dessen ungeachtet ist es praktisch, gewisse Puncteder Schulordnung, namentlich diejenigen, bei welchen das Haus interessirt ist, genau zufonnnliren nnd den Schülern sowohl als den Eltern in die Hand zu geben. Diese