Ordnung.
591
höhern Schulen werden schriftliche Entschuldigungen der eingetretenen Versäumnis vonSeiten der Eltern gefordert, entweder so, daß der Schüler bei seiner Rückkehr zurSchule sich über die Gründe seiner Abwesenheit ausweisen muß, oder so, daß die Elternangehalten werden, das Ausbleiben des Schülers mit Angabe des Grundes anzuzeigeu.Da die erste Form der Nachlässigkeit Vorschub leistet, die letztere aber für die Elternzuweilen unausführbar ist, so scheint das Richtige in der Mitte zwischen beiden zu liegenund darin zu bestehen, daß bei eingetrctener Schulversäumnis wenigstens bis zumzweiten Tage dem Direktor oder dem Ordinarius über den Grund derselben Nachrichtgegeben werden muß. Als Grund solcher, vorher nicht angezeigten Versäumnisse kanndie Schule im allgemeinen nur Krankheit, der dann auch Unglücksfälle aller Art gleichgeachtet werden müssen, anerkennen. Für alle vorhergesehencn Schnlversäumnisse mußin der Regel gefordert werden, daß auch die Erlaubnis für dieselbe vorher nachgesuchtwerde.*) 2. Pünktlichkeit in Beachtung der bestimmten Zeiten. Das Zu-spätkommen beim Anfänge des Unterrichts ist eben so, wie das zögernde Verweilen inder Classe beim Schluß desselben, immer ein Zeichen erschlaffter Disciplin. Für daserstere liegen die Ursachen oft in den häuslichen Verhältnissen; wie sehr aber die Ord-nung der Schule, wenn sie recht gehandhabt und vornehmlich durch das Beispiel desLehrers aufrecht erhalten wird, auch dergleichen Hindernisse überwinden könne, beweistdie allgemeine Erfahrung, daß die kleineren Kinder pünktlicher sind, als erwachsenere,was eben nur darin seinen Grund hat, daß ihnen die Ordnung der Schule mehr im-ponirt. In der Volksschule ist mehr noch, als m höheren Anstalten, auch dafür Sorgezu tragen, daß das Zufrühkommen der Kinder verhindert werde. 3. Reinlichkeitund Ordnung in Beziehung auf die Kleidung, auf die Schulräume,Bücher rc. Die Schule soll den Kindern ein geweihter Ort sein, und schon ihre per-sönliche Erscheinung in derselben soll davon zeugen. Mangel der körperlichen Reinlich-keit wird sofort die Nöthigung, das Erforderliche nachzuholen, herbeiführcn müßen. Wennin der Volksschule, namentlich auf dem Lande, öfter dieser Mangel zur Sprache kommenmag, so treten dagegen in den höhern Schulen, besonders in Mädchenschulen, nichtselten die entgegengesetzten Erscheinungen der sich spreizenden Putzsucht und Gefallsuchthervor. Auffallende und der Sittsamkeit widersprechende Moden, Haartrachten rc. ge-hören am allerwenigsten in die Schule und werden, wo die rechte Einfalt des Herzensheimisch ist, bald zurückgedrängt, im schlimmeren Falle in aller Stille durch ernste For-derung angemessener Einfachheit beseitigt werden. Für Aufrechterhalcung der Reinlich-keit in den Schuträumen ist nicht nur jeder einzelne in Beziehung auf seinen Platzverantwortlich zu machen, sondern auch für Vas Ganze bestimmten zuverläßigen Schülerneine besoudre Fürsorge aufzuerlegen. Sie haben dafür zu sorgen, daß die Classe nie-mals das Bild der Unordnung darbiete. Diesen Ordnungsschülern ist zugleich die Sorgedafür anzuvertrauen, daß die für den Unterricht nöthigen Lehrmittel, wie Landkarten rc.und Utensilien, .Kreide, Schwamm rc., in jedem Augenblicke bereit und im brauchbarenZustande vorräthig seien, daß die Wandtafeln gereinigt seien rc. (Vergl. d. Art. Censoren.D. Red.) Auch für Aufbewahrung der von den Kindern vergessenen Kleidungsstücke,Bücher, Schirme, Ueberschuhe und für deren sofortige Auslieferung an die betreffen-den muß ein für allemal durch fesibestimmte Einrichtung Sorge getragen werden. FürReinlichkeit und Ordnung in den Büchern muß nicht bloß im Verlaufe des Unterrichts
') In den „Erinnerungen und Borschriften für die Schüler des K. Gymnasiums zu Stutt-gart" (I8ö4i lautet io jru zweiten Abschnitt: „Der Schiller soll für jede Schulversäumnis, dienicht durch Krankheit veranlaßt wird, die Erlaubnis unter Borweisnng einer schriftlichen Erklä-rung des Vaters oder dessen Stellvertreters beim Rector selbst einbolen. bevor er sich eineoder mehrere Lehrstunden zu versäumen erlaubt. Willkürliche Erweiterung der Ferien wird alsmutbwillige Versäumnis betrachtet. In Krankheitsfällen ist eine schriftliche Entschuldigung längstensim Laufe des ersten halben Tags derAbwesenheit an den Classenlehrer abzugeben." Vgl. übrigensden Art. Schlrlversänmnisse. D. Red.