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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Ordnung.

indessen in solchen Lehreinrichtungen allerdings noch mehr, als dies schon von der Methodegesagt werden kann, der Individualität des Lehrers ein angemessener Spielraum gelassenwerden müßen, und immer wird sich das didaktische Genie in der Auffindung der-selben bewähren.

Wenn indessen diese äußeren Ordnungen der Schule, welche eine nähere Be-ziehung ans den Unterricht haben, von Goltzsch in die allgemeine Rubrik derSchul-und Lehreinrichtungen" ausgenommen werden, so unterscheiden sie sich doch ihrem Wesennach keineswegs von denjenigen Einrichtungen, die zunächst nur die sittliche Haltungder Schüler berücksichtigen. In keinem Falle enthalten sie irgend ein eigentlich didak-tisches Moment. Vielmehr haben sie, wie alle Zucht in der Schule, nur den Zweck,einen Zustand herzustellen, in welchem überhaupt gearbeitet, gelernt und Schule ge-halten werden kann. Was dieseLehreinrichtungen" von den äußeren Ordnungen derDisciplin unterscheidet, ist nur die specielle Beziehung auf die Pflicht des Augen-blicks, die aber ihrem sittlichen Inhalte nach von der Pflicht gegen die Schule über-haupt nicht zu unterscheiden ist, daher denn auch von manchen Einrichtungen dieserArt nicht leicht gesagt werden kann, ob sie mehr im allgemein sittlichen Interesse oderin dem des Unterrichts eingcsührt seien. Wenn z. B. die Schule fordert, daß derSchüler, welcher das für eine bestimmte Lehrstunde aufgegebene Pensum nicht gelernthabe, sich gleich zu Anfang der Stunde melde, und daß die Entschuldigung dessen nichtzu berücksichtigen sei, der erst abwartet, ob er aufgerufen werde, so ist ersichtlich, wiedabei das Interesse, die Schüler zur Wahrhaftigkeit anzuhalten, und das Interesse, dieLeistungen und Fortschritte aller zu überwachen, einander durchdringen. Auch die ge-ringfügigsten, die Zwecke des Unterrichts im einzelnen Momente fördernden Gewöhnungenwerden darum auch immer wieder einen heilsamen Einfluß auf die ganze Stellung desSchülers zur Schule gewinnen, und wo ein tüchtiger Geist die Schule erfüllt, wirdsich dies nothwendig in beiden Richtungen der äußern Schulordnung kundgeben, welchesich hier unterscheiden lassen.

Die eine dieser Richtungen geht darauf aus, das allgemeine Verhalten der Schülergegen die Schule und in derselben durch feststehende Einrichtungen zu bestimmen. Eslassen sich aber keineswegs alle Seiten der Schülerpflicht durch solche Einrichtungenregeln. So wird eine gute Schule allerdings auch darauf halten, daß die Schüler aufdem Schulwege den Anstand bewahren, aber bestimmte Einrichtungen, die darauf ab-zwecken, können nicht getroffen werden, ohne den Charakter des Schullebens zu alteriren.Und wenn mit Recht behauptet wird, daß auch das gesammte Verhalten des Schülersaußerhalb der Schule dem treuen Lehrer ein Gegenstand der Sorge sein müße, so hatdoch die Schule weder das Recht, noch die ausreichenden Mittel, durch besondre Ein-richtungen aus dieses Verhalten zu wirken. Auf manchen Gymnasien wird den Schülerneine bestimmte steit gefegt, nach welcher sie sich nicht außerhalb des Hauses betreffenlasten dürfen. Dergleichen mag durch locale Gründe, z B. in kleinen Orten, wo esoft au zuverlaßigen Pensionen fehlt, angemessen sein und gelegentlich nothwendig werden,in Wahrheit greift aber die Schule hier in Vas Gebiet der häuslichen Erziehung anseine Weise ein, die weder correct noch überhaupt vollständig ausführbar ist. Verbietetdagegen die Schule ihren Schülern z. B. den Besuch der Wirthshäuser, so gehört dasin das Schulgesetz. Von alle dem und ähnlichem ist die Schulordnung zu unterscheiden.Sie hat ihr Leben und ihre Wirkung nur in der Schule selbst, und was nicht inder Schule selbst zur Erscheinung kommt und abgemacht werden kann, fällt nicht inihr Gebiet. Die wesentlichen Puncte, auf welche sie zu achten hat, sind folgende:

1. Der regelmäßige Schulbesuch. Der Volksschule kommt zur Erreichungdesselben die Obrigkeit zu Hülfe. Wo indessen durch richtige Beschränkung der Unter-richtszeit auf das nothwcndige Maß, durch sichere und sichtbare Resultate des Unter-richts, vurch liebevolle und verständige Einwirkung auf die Eltern diesen selbst die SchuleWerth gemacht wird, da wird es jener Hülfe nur in geringem Grade bedürfen. In