Ordnung.
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Lebens hat. Die äußere Ordnung der Schule würde daher nur gewiße Seiten dieserGesammtordnung und zwar diejenigen umfassen, in denen das innere organische Lebender Schule äußerlich, d. h. sinnlich warnehmbar wird. Aber auch in dieser Allgemein-heit des Begriffs haben wir es hier nicht mit demselben zu thun. Eine Außenseite hateben alles, was zum Leben der Schule gehört, daher denn auch so oft die gesetzlichenBestimmungen über das gesammte Schulwesen einzelner Städte und ganzer Länder„Schulordnungen" genannt worden sind. Es gibt aber einen seit langer Zeit bestehen-den Sprachgebrauch, nach welchen, gewiße, der wirklichen Praxis des Schullebens an-gehörende, die Schuldiscipliu und den Unterricht fördernde allgemeine Einrichtungen denNamen der Schulordnung führen. Diesem Sprachgebrauche folgen wir hier. Dereigentliche Ausgangspuuet für solche Einrichtungen ist die Rücksicht auf die Menge,auf die Gesammtheit der Schüler. Denn da die Schule wesentlich Massenerziehungund Massenuntcrricht ist, so tritt zu alle dem, was die sittlichen Zwecke und Mittelaller Zucht und was der Lehrplan und die correcte Lehrweise in allem Unterrichte for-dern, immer noch die andre Aufgabe hinzu, dies alles für die Gesammtheit der Schülerin jedem Augenblicke fruchtbar und lebendig zu machen. Ueber die Beziehung undStellung dieser äußeren Einrichtungen und Ordnungen zu den Aufgaben der Zucht unddes Unterrichts fehlt es vielfach an der rechten Klarheit. In manchen pädagogischenSystemen herrscht sogar über diese ganze durchaus nicht unwichtige Angelegenheit einvölliges Schweigen, höchstens werden einzelne der betreffenden Einrichtungen, wie z. B.die Hülfsleistnngen der Schüler selbst zur Anfrechterhaltung der Sitte, um ihrer Wich-tigkeit willen berührt. Vieles, Was hieher gehört, wird ziemlich allgemein als bloßerAusdruck der disciplinarischen Tüchtigkeit und des natürlichen Lehrgeschickes angesehenund daher dem Lehrer oder dem Dirigenten überlassen. Doch ist nicht zu verkennen,daß sich in dieser Ansicht eine idealistische Geringachtung des Schullebens verbirgt.Die Schule muß dem Kinde von vorn herein eine objective Lebensordnnng entgegen-bringen, in welche eS sich einzuleben hat. Ohne gewiße feststehende Einrichtungen dieserArt könnte keine Schule bestehen und wenn dieselben auch nach Art und Wesen derSchulen mannigfache Veränderungen erleiden, so gibt eS doch manches der Art, wasvon allgemeinster Bedeutung für die Schule überhaupt ist uud einfach aus ihremWesen fließt.
Am meisten ist man geneigt, den Werth solcher äußerer Einrichtungen für dieDiscipliu anzuerkenneu. Es ist indessen darauf aufmerksam zu machen, daß der Be-griff der „äußern Schulordnung" durchaus nicht zusammenfällt mit dem der Schulzucht,welche in ihrem letzten Endzwecke die sittliche Eigentümlichkeit des Einzelnen überallin Anschlag zu bringen hat, während jene äußere Einrichtungen nur solche Pnncte insAuge fassen, in denen ein und dieselbe Forderung an alle gestellt werden muß und kann.Eine andere Seite der äußeren Ordnung besteht darin, daß ihre Wirksamkeit nicht so-wohl auf der Macht der Persönlichkeit, auf welche alle disciplinarische Virtuosität zu-rückgcführt werden muß, als vielmehr auf der Macht der Gewohnheit, auf dem Einflüssedes Beispiels, auf dem geheimnisvollen Zuge des Gemeingeistes beruht. Wenn derSchüler zur rechten Zeit kommt, weil er die Strenge des betreffenden Lehrers fürchtet,so ist das freilich besser, als Wenn er zu spät käme, aber es ist weder im Motive nochin dem Erfolge so erfreulich, als wenn er darum pünctlich ist, weil ihn die Schuleüberhaupt zur Pünctlichkeit geführt, ihm die Pünctlichkeit lieb und zur Gewohnheitgemacht hat. Die „äußere Ordnung" ist gewißermaßen die Voraussetzung für alleeigentlich erziehende Thätigkeit des Lehrers. Erst wo die äußere Ordnung verletzt ist,entsteht der Disciplinarfall. Aus diesem Grunde, weil die nicht persönliche, sondernrein gesetzliche, darum aber auch rein geistige Wirkung solcher objectiven Ordnungendes Schullebens noch etwas anderes ist, als die pädagogische Einwirkung der Personans die Person, lassen sich diese Einrichtungen z. B. auch nicht unter die von Herbartaufgestellten Kategorien der erziehenden Wirksamkeit, der Regierung und der Zucht, sub-