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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
Entstehung
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Oldenburg. 577

lich auch in Betreff des Beitritts zur Beamtenwittwenkaffe und des Anspruchsauf Pension.

Für die Candidaten des höheren Schulamts (am Gymnasium und höheren Bürger-schulen) besteht für das ganze Großherzogthum eine Prüfungscommission, die ihrenSitz in Oldenburg hat, der aber auch ein auswärtiges Mitglied (der Gymn.-Dir. inVechta) angehört. Verhältnismäßig recht viele der an den höhern Schulen angestelltenLehrer sind Nicht-Oldenburger. Die andern Branchen des Staats-oder Kirchendienstes rc.gewähren namentlich in den mittleren und höheren Lebensaltern bessere Aussichten alsder Schuldienst. Mit aus diesem Grunde bestimmen sich wenige Studirende für diesen,dazu kommt, daß hier nur verhältnismäßig wenige Stipendien bestehen. Die meistenvon denen, welche von hier aus die Universität besuchen, haben nicht nur dazu dieMittel, sondern sie können auch noch nach Abgang von derselben einige Zeit ohneAnstellung leben. Von diesen bestimmt sich sehr selten jemand für das Schulfach,weshalb allerdings die Candidaten bei dem herrschenden Lehrermangel früh zu Stellengelangen, die einen jungen Mann verhältnismäßig recht gut nähren; dagegen sind dieStellen für ein höheres Lebensalter weniger gut dotirt (s. oben).

Privatschulen kann jeder gründen, der durch eine Prüfung oder durch vonder Behörde anerkannte Zeugnisse seine Befähigung dazu nachweist.

Höhere Töchterschulen. Gesondert bestehen solche nur als Privatunter-nehmungen, meistens von Lehrerinnen geleitet; auch wird ein nicht unerheblicher Theildes Unterrichts, namentlich auch des sprachlichen, von Lehrerinnen gegeben. In derStadt Oldenburg sind drei solcher Schulen, jede mit fünf Elasten, zusammen mit circa300 Schülerinnen. Schulgeld l244 Thlr. jährlich; in Eutin zwei kleinere. DerUnterricht im Französischen beginnt früh; das Englische folgt bald. Aus allgemeinenMitteln (der Gemeinde oder des Staats) geschieht für diese höheren Töchterschulenleider nichts.

B e w a h r s ch u l e n. In jeder der beiden eben genannten Städte besteht aucheine Kleinkinderbewahranstalt für Kinder von circa 26 Jahren. Bemittelte Elternzahlen ein kleines Kostgeld, der Hauptsache nach werden diese Anstalten von mildenBeiträgen unterhalten. Die Frauenvereine haben stein ihre besondere Obhut genommen.Es gereicht uns zur besonderen Genugthuung, daß die Kindergärtnerei, die selbst denSpieltrieb in die Fesseln des Systems schlagen will, im Oldenburgischen noch durch-aus keinen Boden gewonnen hat.

Waisen- und Rettungs Häuser. Das einzige Waisenhaus des Landes(in Varel) dankt seine Entstehung einer milden Stiftung aus dem 17. Jahrhundert.Ein Rettungshaus für verwahrloste Kinder, das vor circa 15 Jahren bei Oldenburggegründet wurde, ist durch die wvhlberechtigte Theilnahmlosigkeit des Pnblicums unddurch die unglückliche Wahl des Hausvaters vor kurzem wieder zu Grunde gegangen.Wir bedürfen im Herzogthum weder Waisen- noch Rettungshäuser, für die Hälfte, jaden dritten Theil des Geldes, das die Zöglinge in solchen Anstalten kosten, können siehier bei guten Leuten untergebracht werden, wo sie mindestens eben so gut aufgehoben sind,der Familie aber nicht entfremdet werden.

T a u bst u m m e n i n st i tu t. Namentlich auch mit aus dem zuletzt angege-benen Grunde hat man vor kurzem in der einzigen Taubstummenanstalt des Landes(in Wildeshausen) das dort bisher bestehende Internat ganz aufgehoben und die Zög-linge bei den Bürgern der kleinen Stadt untergebracht, so daß sie in der Anstalt nurnoch den Unterricht (von zwei Lehrern) erhalten. Man bestrebt sich hier, die Kindermöglichst bald die Lautsprachc zu lehren, die Anstalt zählt 1220 Zöglinge.

Mit Ausnahme des Taubstnmmeninstituts und der Kosten der Oberbehörden:wurden 1863 aus der Staatskasse für das oben geschilderte Schulwesen ausgegeberrin runder Summe:

Pävag. Encyklopädie. V.

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