Oldenburg.
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Stunden.
L. Der zweiclassigcu SchUntcrclajse.
I- (k-8) I. II. (8-10) I.
Ille.
Glicrclastc.
( 10 — 14 ) I.
Montag undDonnerstag.
Dienstag undFreitag.
Mittwoch undSonnabend.
Mont. n.Donnerst.
Dienst, u.Freitag.
Mittw. u.Sonnab.
1.
, llilii. (losob.I, ^ (Mont.)
- Lgrüvlis, Dio-' ) der, Ooboto.
/ (Donnst.)
D schriftlicheHebungen.
II i sssUibl.Oesoli.
> s s Des.u. 80b.
Di Uiblisoboll.' (lssoluobto.
Llssvli. dosItoiolissDlottos.
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2 .
K. 60 llN 6 N.
II^ llevbnsn.
I. schriftl. Ueb.
II ) ', 2 lioobnon.''^/2Dss.u.8obr.
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Doson
und
8praobs.
3 .
I. schriftl. Ueb.
II - V^nsolinx-
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D Dosen,ll. schriftlicheUebnngen.
i (losnnF iMw.llss 8prüol>o, Dio-ll.i der, Osboto.i (Sonnab.)
Dosen
uns
8praobe.
Dosen
und
8pr«clis.
8obroib.
(Rtittw.)
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(Sonnab.)
4 .
I. Dosen,lk. schriftliche.Hebungen.
i j Os ^.nsobnA.
'' ','2 Zeichnen.
II i V- Zabliibung.'F/sDes.n. 8obr.
! Handarbeiten.
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Handarbeiten.
5 .
6 .
I. 8vbreiben
(ins Buch).
II. schriftl. Ueb.
I. 8obroibsn.
II. schriftlicheUebnngen.
2oiolinen 8o)iroibonnull l?or- ;rnsnlslirs.!
I > V2 Lnsobng;.
Zeichnen.„> '/s Zeichnen.
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Il'^ Turnen.
Dosen
und
8prLobo.
Durnon
Man hat diesen Grundlinien im Vergleich mit den preußischen Regulativen denentgegengesetzten Vorwurf gemacht, nämlich den, daß sie das Ziel der Volksschule zuhoch stecken, so daß eS kaum unter dem Zusammenwirken der allergünstigsten Umständeerreicht werden könne; eine Stundenvertheilung nach dein Beispiele der vorliegendenLectionspläne sei zu aufreibend für die Kraft des Lehrers. *)
Die Bolksschullehrer sind entweder Haupt-, Neben- oder Hülfslehrer. Hauptlehrerist der Lehrer einer nngetheilten und der erste Lehrer einer mehrclassigen Schule, ihmsteht die unmittelbare Leitung der Schule zu. Nebenlehrer sind die andern Elassen-lehrer einer mehrclassigen Schule. Die zweite blasse einer Schule mit mehr als zweiblassen ist stets mit einem Nebenlehrer zu besetzen. Hülfslehrer sind diejenigen Schul-amtscandidaten und Seminaristen, welche zur Aushülfe vorübergehend verwendet werden.Diese sind stets nur provisorisch angestellt. Haupt- und Nebenlehrer sind die erstenfünf Jahre nach ihrer Entlassung aus dem Seminar provisorisch, nach Ablauf dieserFrist werden sie definitiv angestellt. Hülfs- und Nebenlehrer, so wie die Inhaber vonAnfangsstellen, die neben freier Wohnung und Garten nur eine jährliche reine Ein-nahme von mindestens 90 Thlr. beziehen, dürfen sich bei Strafe sofortiger Entlassung ausdem Dienste nicht ohne Genehmigung des Oberschnlcoll. verheirathen. Für ihre Personerhalten die Hülss-und Nebenlehrer freie Wohnung im Schulhause; der Haupklehrer istverpflichtet, denselben für eine bestimmte, erforderlichen Falls vom Oberschnlcoll. festzu-setzende jährliche Summe, Kost, Wäsche, Feuerung, Licht, Aufwartung zn leisten; die bisdahin hierfür gezahlte Summe von 50—60 Thlr. war entschieden zu gering. Abgesehen
') Noch auffallender scheint uns die Zumuthung von 6 täglichen Unterrichtsstunden sogarfür die jüngste Altersclasse der Schüler zu sein. D. Red.