Oldenburg.
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Lebensverhältnisse der Kinder mit sich bringen; das Grammatische ist im ganzen aufdie Kenntnis und sichere Unterscheidung der Wortarten, der Satzglieder und der Decli-nations- und Consugationsformen zu beschränken. X im Rechnen: Fertigkeit in den4 Grundrechnungsarten mit Anwendung auf die mannigfaltigen Verhältnisse des bür-gerlichen Lebens, namentlich auch auf Flächen- und Körperberechnung (Raumlehre).X im Gesang: festes und reines Singen der gebräuchlichsten Choralmelodien undeiner Anzahl guter Volkslieder, letztere auch 2stimmig; 6. in der Weltkunde: Kennt-nis des Unentbehrlichsten, insbesondere der Geographie und Geschichte des engeren undweiteren Vaterlandes, der Weltgeschichte, Naturkunde und Technologie im Anschluß andas von der Behörde eingeführte Schullesebuch. Abwechselnd in dem einen Jahr dasGeographische und Geschichtliche als Grundlage zu nehmen, aber dabei so vielals thunlich das Naturgeschichtliche, Physikalische und Technologische mit herbeiznziehenund zu wiederholen, und umgekehrt im anderen Jahre das Naturkundliche als Grund-lage mit möglichster Berücksichtigung und Wiederholung des Geographischen und Ge-schichtlichen. 8. im Zeichnen (einfachen Linienzeichnen) sind die Schüler so weitthunlich anzuleiten und zu üben. Die Formen von Gebäuden, Pflanzen und Geräthensind besonders zu berücksichtigen. I. im Turnunterricht soll nicht sowohl aufStärke hingearbeitet werden, als vielmehr auf freie und anständige Haltung desKörpers bei den Bewegungen, also hauptsächlich Frei- und Ordnungsübungen. X. imHandarbeitsunterricht der Mädchen: Fertigkeit im Stricken und Nähen, nament-lich auch im Flicken und Stopfen, und, so weit örtlich angemessen, im Spinnen. —Zeichnen, Turnen und Handarbeiten sind wünschenSwerthe, die anderen sind unbedingtnotwendige Lehrgegenstände der Volksschule. An die Stelle der Weltkunde und desSprachunterrichts soll auf den unteren Stufen ein beides vorbereitender Anschauungs-unterricht treten. Weiteres ergiebt sich aus dem folgenden Lectionsplan.
Stunden.
L. Der einclasfigcn oder ungeteilten Schule.
Montag und Donnerstag.
Dienstag und Freitag.
Mittwoch undSonnabend.
1.
2.
I. 6ssok. 6. It. 0.*)
II. > schriftliche
III. s Hebungen.
I. Nsligionslsbro.
II. i schriftliche
III. s Hebungen.
I. LibsIIssou.
Zeichnen.
I. schriftl. lieb-
II. ) Hs Libl. Vssvli.III. ; Hs Dos. u. 8obr.
I. schriftliche Hebungen.
II. I Hs Libl. Cosob.III.) Hs Dos. n. 8obr.
I. schriftliche Ueb.
II. ) Hs Xnsobnnuug.
III. ) h? Dos. u. 8vür.
3.
I.)
II l Rechnen.
III.)
I.)
II. ! Rechnen.
III. )
Rechnen (Mittw.)III ) Gesang <Sonnab.)
4.
I. Dosou u. Kpruolrö.III schriftliche
III. H Hebungen.
I. ^Veltünucks.
II.) schriftliche
III.s Hebungen.
Handarbeiten.
5.
I. Zeichnen.
II. ) Hs L.NSVÜLUNNA.III.i Hs Dos. u. 8vdr.
I. schriftliche Ueb.^'^8xrüolis u. Dioäor.
8.
I. schriftliche Hebung.
II. Dosou. u. Lpravbo.III. schriftliche Hebungen.
I.)
II.! Turnen.
III.)
y Die mit lateinischer Schrift gedruckten Lectionen sind unmittelbar.